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Info zu Studienabschlüssen Bachelor und Master
hinzugefügt: 12-01-2002
Mit der Reform des Hochschulrahmengesetzes, insbesondere durch den § 19 HRG, wird die Möglichkeit geschaffen, neben den in Deutschland bislang üblichen Studienabschlüssen Studiengänge anzubieten, die mit den international gebräuchlichen Abschlüssen Bachelor (BA) und Master (MA) abschließen (wobei das Gesetz in Würdigung der Tradition auch die historischen Bezeichnungen Bakkalaureus bzw. Magister zulässt).