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Bundes-Angestellentarifvertrag (BAT)
hinzugefügt: 23-11-2004
BUNDES-ANGESTELLTENTARIFVERTRAG (BAT)
vom 23. Februar 1961,
zuletzt geändert durch 78. Änderungstarifvertrag vom 31. Januar 2003

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits

und

der Gewerkschaft Öffentliche Dienste,
Transport und Verkehr - Hauptvorstand -,
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft - Hauptvorstand -
andererseits