Zurück : Infocenter : Nachricht
Kein Erbe für Berufsbetreuer/innen | Neue Leitlinie für persönliche Integrität
hinzugefügt am 02-04-2014
Berufsbetreuer/innen verpflichten sich, aus beruflich geführten Betreuungen kein Erbe anzunehmen.

Das hat die Delegiertenversammlung des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen im Rahmen der Jahrestagung 2014 in Berlin beschlossen.

„Mit diesem Beschluss setzen wir ein Zeichen für mehr Transparenz und persönliche Integrität in unserer täglichen Arbeit“, sagt der BdB-Vorsitzende Klaus Förter-Vondey. „Immer wieder geraten Berufsbetreuer/innen in den Verdacht, sich ein Erbe zu erschleichen. Das wollen wir künftig schon vor der Übernahme eines Mandats ausschließen. Mehr als 90 Prozent unserer Klienten brauchen Sozialhilfe. Dass Berufsbetreuer/innen als Erben eingesetzt werden sollen, kommt ohnehin ausgesprochen selten vor. Im Sinne der Klienten ist es uns aber wichtig, dass der Erbfall grundsätzlich ausgeschlossen ist.“

Berlins Senator für Justiz und Verbraucherschutz Thomas Heilmann, der mit seinem Grußwort die Tagung eröffnete, begrüßte den Vorstoß des BdB: „Ich halte die Initiative des BdB für sehr klug. So können Berufsbetreuer jeden Verdacht der Erbschleicherei von vorherein ausschließen.“

Die Jahrestagung des BdB fand in diesem Jahr in Berlin statt. Anlass war das 20-jährige Bestehen des Verbands, der am 19. Februar 1994 die Arbeit aufnahm. Auf dem Programm standen Vorträge, Arbeitsgruppen und Diskussionsforen sowie eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion zur „Weiterentwicklung von Betreuung in der aktuellen Wahlperiode“ mit Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU), Dr. Matthias Bartke (SPD) und Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen).