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Gleiche Vergütung für gleiche Arbeit | Bundestagsabgeordnete Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) absolviert Praxistag in Betreuungsbüro Ahrensburg
hinzugefügt am 31-07-2014
Stundensätze, Zeitkontingente und Ausbildung standen im Mittelpunkt der Gespräche während eines Praxistages, den die Bundestagsabgeordnete Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU) im Betreuungsbüro Ahrensburg verbrachte.

Die Berufsbetreuer/innen Thomas Buck, Annette Hunke, Michael Nehls, Diana Scharf und Carola Wittig gewährten der Politikerin Einblicke in ihre tägliche Arbeit und stellten ihr mehrere Klienten vor. Sie sprach außerdem mit einem zuständigen Betreuungsrichter. Seit dem Start der Großen Koalition in die Legislatur ist die Flensburger Rechtsanwältin Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion für Betreuungsrecht im Rechtsausschuss.

Aktuell werden Betreuer/innen für ihre Tätigkeit unterschiedlich vergütet. Die Stundensätze liegen zwischen 27 und 44 Euro – je nach beruflicher Qualifizierung. Sütterlin-Waack vertritt die Auffassung, dass gleiche Arbeit auch gleich vergütet werden sollte. „Hier muss das Betreuungsrecht zu einer einheitlichen Regelung finden“, so die CDU-Politikerin. Und weiter: „Bei allen Vergütungsfragen sind Länderinteressen betroffen, da die Bundesländer die Zahlungsschuldner sind. Über die Justizministerkonferenz bin ich mit den Ländern im Gespräch.“

Sabine Sütterlin-Waack hält den Höchststundensatz für zu niedrig, zumal von den 44 Euro sämtliche Kosten beglichen werden müssen. Beispielsweise auch für Gebärdendolmetscher wie in diesem Fall: Ein Berufsbetreuer unterstützt einen gehörlosen und psychisch kranken Mann, der in einer Einrichtung in einer anderen Stadt lebt. Für diesen Klienten bekommt er zwei Stunden pro Monat vergütet, also 88 Euro. Der Gebärdendolmetscher kostet pro Einsatz 75 Euro pro angefangene Stunde zuzüglich der Fahrkosten von weiteren 75 Euro. Der Berufsbetreuer zahlt in diesem Fall also 62 Euro drauf. „Das ist nicht rechtens“, so Sütterlin-Waack. „Gestattet das Gericht dem Verfahrensbeistand die Beziehung eines Dolmetschers, so steht dies kostenrechtlich der direkten Beauftragung durch das Gericht gleich.“

Der Fall zeige aber auch anschaulich, dass der Vergütungssatz angehoben werden muss, schon allein, um Kosten abdecken zu können. Allerdings müsse „eine Anhebung der Gebühren ohne Staffelung in einem engen Zusammenhang mit der Einführung einer einheitlichen Ausbildung stehen“, sagt Sütterlin-Waack, die in ihrer Anwaltskanzlei ebenfalls eine Betreuung führt. Ob ein Master-Studiengang oder ein duales Studium künftig zum Beruf führen soll, ließ Sütterlin-Waack offen. Die Ausbildung müsse unterschiedliche Anforderungen in theoretischer Hinsicht ebenso erfüllen wie Praxiswissen vermitteln.

Die Große Koalition hat sich für die aktuelle Legislaturperiode die Weiterentwicklung des Betreuungsrechts vorgenommen mit dem Ziel, das Selbstbestimmungsrecht hilfebedürftiger Erwachsener bedarfsgerecht zu stärken.

Pressekontakt:
Bettina Melzer, nic communication & consulting GmbH, Danckelmannstraße 9b, 14059 Berlin
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