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Bundesteilhabegesetz | MdB Katrin Werner (DIE LINKE) für träger- und erbringerunabhängige Unterstützung
hinzugefügt am 13-10-2014
Wie kommen behinderte Menschen zu ihrem sozialpolitischen Recht? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Gesprächs zum Bundesteilhabegesetz zwischen der Bundestagsabgeordneten Katrin Werner (DIE LINKE) und Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen.

„Betroffene brauchen eine unabhängige Assistenz, damit ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wirtschaftlich und strukturell abgesichert werden kann. Meine Fraktion unterstützt diesen Ansatz“, so Werner.

Aus Sicht des BdB bietet sich berufliche Betreuung als bereits etablierte und unabhängige Struktur für die Umsetzung des BTG an. „Allerdings findet Berufsbetreuung in der Diskussion zum Bundesteilhabegesetz aus unserer Sicht noch zu wenig Beachtung“, sagt BdB-Geschäftsführer Harald Freter. „Dies zeigt sich auch am Beispiel des „Persönlichen Budgets“, das den Betroffenen zusteht. Oftmals kommt es nicht zum Tragen, eben weil es an einer träger- und erbringerunabhängigen Beratung und Unterstützung fehlt. Die Menschen kommen dadurch nicht zu ihrem Recht“, ergänzt BdB-Vorstand Hennes Göers.

Der BdB hat das Modell der „Geeigneten Stelle“ entwickelt, um eine unabhängige Unterstützung zu gewährleisten. Analog zur Schuldnerberatung ist die „Geeignete Stelle“ ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot, das privat mandatiert werden kann. Über die „Geeignete Stelle“ können behinderte Menschen Unterstützung in ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit erhalten, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Der BdB schlägt vor, die „Geeignete Stelle“ in einem Modellprojekt zu testen.
Katrin Werner sagte zu, dass sie das Thema in die Gespräche mit den Sprechern der Bundestagsfraktionen für Behindertenpolitik mitnehmen wird.

Pressekontakt:
Bettina Melzer, nic communication & consulting GmbH, Danckelmannstraße 9b, 14059 Berlin
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