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Bundessozialgericht: Regelleistungen für Kinder sind verfassungswidrig
hinzugefügt am 28-01-2009
Deutscher Verein sieht eigene Kritik bestätigt

Berlin. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) über die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen für Kinder sieht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. bestätigt. Der Deutsche Verein ist das bundesweite Forum aller relevanten Organisationen und Verbände im Sozialbereich sowie der Länder und Kommunen. „Wir haben schon 2004 in einer Stellungnahme auf die unzureichende Begründung für die abgesenkten Kinderregelsätze hingewiesen. Da diese Festlegung ohne eine Bedarfsprüfung erfolgte, ein einzigartiger Vorgang in der jüngeren Sozialgeschichte, war eine solche Entscheidung überfällig“, betont Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. „Diese von uns daher nicht ganz unerwartete Entscheidung ist jetzt ein erster Schritt für die Festlegung eines adäquaten Berechnungsverfahrens und für eine transparente Ermittlung der Regelsätze für Kinder. Seriöserweise ist aber darauf hinzuweisen, dass das Bundessozialgericht heute keine Entscheidung darüber getroffen hat, ob die Höhe der Regelsätze als solche angemessen ist.“
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts besagt, dass der Bedarf der Kinder nicht ausreichend ermittelt worden ist. Die Absenkung der Leistungen für Kinder um 40 % gegenüber den Leistungen für Erwachsene verstößt damit nach Ansicht des Gerichts gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Grundgesetz). Weiterhin sehen die Richter einen Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip. Sie legen daher die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor und folgen damit einem entsprechenden Beschluss des Landesozialgerichts Hessen, dessen rechtliche Prüfung im Oktober 2008 zu einem ähnlichen Ergebnis führte.
„Der Deutsche Verein wird sich nach der heutigen Entscheidung in diesem Jahr weiter intensiv mit der Frage nach der Festlegung der Regelsätze für Minderjährige befassen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn es zu einem an Altersgruppen orientierten System der Leistungsfestlegung für Kinder kommt“, so Michael Löher.

Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.