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„Ich sehe dringenden Reformbedarf!“
hinzugefügt am 22-11-2016
Der Kieler Landtagsabgeordnete Thomas Rother (SPD) sieht Studie des BMJV als gute Grundlage für Entscheidungen

Kiel, 22. November 2016 – „Die Forderungen des BdB nach mehr Zeit für Klienten und höheren Stundensätzen kann ich nachvollziehen“, sagte Thomas Rother, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzender des Finanzausschusses im Landtag von Schleswig-Holstein, bei einem Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen. An dem Treffen nahmen Annette Hunke und Thomas Buck vom Vorstand der Landesgruppe Schleswig-Holstein sowie BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter teil.

Thomas Rother weiter: „Haupt- und ehrenamtliche Betreuung ergänzen sich in sinnvoller Weise. Allerdings ist den erhöhten Anforderungen an die Qualität der Betreuung Rechnung zu tragen. Es muss zudem aus allen Altersgruppen Betreuerinnen und Betreuer geben, um so auf die jeweilige Situation der zu betreuenden Personen eingehen zu können.“

„Aktuell hat die Gruppe der Berufsbetreuer/innen große Nachwuchsprobleme“, ergänzte Dr. Harald Freter. „Das liegt vor allem an den unattraktiven Rahmenbedingungen.“

Bei dem Treffen machten die Vertreter/innen des BdB auf ihre Aktivitäten in Form von Gesprächen mit den Landesjustizministerien aufmerksam und bekräftigten ihr Ziel, dass auch Schleswig-Holstein eine Sofortlösung bis zur Bundestagswahl 2017 mit Erhöhung der Vergütung und der abrechenbaren Zeit mitträgt. Geplant ist eine (vorherige) Abstimmung zwischen Bund und Ländern und anschließend eine Initiative direkt aus dem Bundestag.

Dabei erwähnte Dr. Harald Freter auch den aktuellen Stand der ISG-Studie: „Die Beteiligung an der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) ist sehr hoch und liegt über den Erwartungen. Damit ist die Studie in jedem Fall repräsentativ.“

Der Politiker bemerkte dazu: „Eine Konkretisierung und Umsetzungsvorhaben sind allerdings erst nach Vorliegen des Gutachtens über die Betreuung auf Bundesebene möglich. Die Länder dürfen notwendige Anpassungen nicht verzögern oder verhindern.“ Zusammenfassend sagte Thomas Rother: „Sowohl in Bezug auf die Qualifikationen als auch die Vergütung sehe ich dringenden Reformbedarf. Ich hoffe auf das Gutachten als eine gute Grundlage für zeitnahe Entscheidungen.“