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Elektronisches Genehmigungsverfahren in der Häuslichen Krankenpflege auf den Weg gebracht
hinzugefügt am 18-04-2017
Das Genehmigungsverfahren für ärztliche Verordnungen Häuslicher Krankenpflege geht mit einem enormen Bürokratieaufwand einher. Alleine auf der Seite der Pflegedienste fallen zur manuellen Bearbeitung einer Genehmigung zwischen 20 und 40 Minuten Zeitaufwand an.

Bei allen PflegebedĂĽrftigen nach SGB V summiert sich dieser zu einem Gesamtaufwand von mehr als einer halben Million Stunden pro Jahr.

Durch die Digitalisierung des Genehmigungsverfahrens zwischen Krankenkassen und ambulanten Pflegediensten ließe sich dieser Aufwand um rund 75% reduzieren. Damit könnten wichtige Zeitressourcen für die Pflegebedürftigen gewonnen werden.

Bislang gab es zu diesem Thema jedoch nur wenige und im geringen Umfang eingesetzte Pilotprojekte einzelner Akteure. Nach Auffassung des Fachverbandes für IT in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung, FINSOZ e.V., kann jedoch nur eine möglichst durchgängig eingesetzte Lösung, die von allen Krankenkassen und ihren Softwaredienstleistern sowie von den Softwarenbietern für Pflegesoftware unterstützt wird, den Bürokratieaufwand flächendeckend reduzieren.

FINSOZ e.V. hat daher am 23. März 2017 Vertreter von Kassen und Pflegediensten sowie deren Softwareanbieter zu einem gemeinsamen Workshop nach Essen eingeladen. Ziel des Workshops war es, eine Übereinkunft über die Digitalisierung des Genehmigungsverfahrens zu erzielen.

Unter den 16 Teilnehmern wurde abgestimmt, ein offene Schnittstelle („Public License“) zu erarbeiten und diese zur Standardisierung und Nutzung in den relevanten Entscheidern vorzulegen. Die Abstimmung zum Verfahren wird durch die Entscheidungsgremien der Teilnehmer bis zum 28.4.2017 abgeschlossen sein.
Im Mai soll bereits ein erstes operatives Treffen zur technischen Spezifikation der Schnittstelle erfolgen. Ein technisch umsetzbares Format steht voraussichtlich im Herbst 2017 zur VerfĂĽgung.

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