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Die Forderung nach angemessener Vergütung ist selbstverständlich
hinzugefügt am 22-02-2018
Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz (B90/Grüne) stellt sich hinter BdB-Forderungen

Augsburg, 22. Februar 2018 – Die bayerische Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz unterstützt die Sofortforderungen des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen nach mehr Zeit für Klienten und höheren Stundensätzen. Bei einem Treffen mit Martina Bauer und Frank Staeck von der Landesgruppe Bayern sagte die Politikerin, die auch Mitglied im Haushaltsausschuss ist: „Dass Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer nach über zehn Jahren des Stillstandes eine Anpassung ihrer Vergütung fordern, ist selbstverständlich. Um eine vernünftige Betreuungsarbeit leisten zu können, muss außerdem das Zeitkontingent deutlich erhöht werden. Das sind auch wichtige Schritte, um bedürftige Menschen in ihrer Notlage nicht weiter zu benachteiligen, sondern sie stattdessen tatkräftig zu unterstützen“.

Die Grünen-Politikerin verwies jedoch auf die Hängepartie bei der Bildung einer Bundesregierung und auf die eingeschränkte Handlungsfähigkeit der geschäftsführenden Regierung und des geschäftsführend tätigen Justizministeriums. Die Gesetzgebung müsse im Bundestag neu initiiert werden, ein entsprechendes Gesetz zur Betreuung könne nur von der neuen Bundesregierung auf den Weg gebracht werden, so Deligöz.

Die Politikerin gab den BdB-Aktiven noch den Rat, auch in der Breite tätig zu werden. Die Mitglieder des BdB sollten an ihre Wahlkreisabgeordneten herantreten und ihr Anliegen – persönlich oder per E-Mail – vortragen. Ihrer Erfahrung nach zeigten solche Initiativen eine gute Wirkung.

Hintergrund:

Elementar ist für den Verband zunächst die Forderung nach leistungsgerechter Vergütung und angemessener Arbeitszeit. Auf Grundlage der Studie des Bundesjustizministeriums zur Qualität in der Betreuung, auf die sich der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD bezieht, fordert der BdB sofort 24 Prozent mehr Zeit und 25 Prozent mehr Geld. Das sind 4,1 Stunden pro Klient und Monat sowie ein Stundensatz in Höhe von 55 Euro. Bisher stehen Berufsbetreuerinnen und -betreuern 3,3 Stunden zur Verfügung, die Arbeitsstunde wird mit maximal 44 Euro abgerechnet. Die Studie des BMJV hat belegt, dass Berufsbetreuer bereits jetzt im Schnitt 4,1 Stunden arbeiten, also pro Klient und Monat 0,8 Stunden unbezahlte Arbeit leisten.