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Keine gute Kita ohne guten Personalschlüssel
hinzugefügt am 07-11-2018
Der VPK sieht weiterhin großen Nachbesserungsbedarf beim „Gute-Kita“-Gesetz-Entwurf

Berlin, 7. November 2018. Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz ist in eine neue Runde gegangen. Nach erster Lesung im Deutschen Bundestag und Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat fand am Montag die Anhörung der Sachverständigen im Familienausschuss statt. Wenig überraschend stieß das Gesetz in der vorliegenden Form bei den Expertinnen und Experten auf Widerstand. Und auch der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) kritisiert, dass der aktuelle Entwurf die Betreuungsqualität in Kitas und Kindertagespflege nicht erhöhen werde.

Der VPK-Bundesverband begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, nach dem quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze nun auch den qualitativen Ausbau der Kitas in den Blick zu nehmen. Hierfür sollen den Bundesländern in den kommenden vier Jahren rund 5,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Kinder überall in Deutschland nehmen heute nicht nur in immer jüngerem Alter, sondern auch immer länger und in großer Anzahl Angebote der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Anspruch. Umso wichtiger ist es, dass Kitas und Kindertagespflegeangebote bundesweit an vergleichbaren Qualitätsmerkmalen gemessen werden können. Nur so kann sichergestellt werden, dass Kinder nicht nur irgendwie, sondern richtig gut betreut werden.

„Aber an eben diesen vergleichbaren Qualitätsmerkmalen mangelt es im vorliegenden Gesetzentwurf“, so Martin Adam, Präsident des VPK-Bundesverbandes e.V. „Zwar werde der sogenannte Fachkraft-Kind-Schlüssel als eines von insgesamt zehn Handlungsfeldern im Instrumentenkasten benannt, ihm wird aber keinesfalls die Priorität zuteil, derer es unbedingt bedarf“, so Adam weiter. „Der Personalschlüssel ist neben der Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften und der Stärkung der Einrichtungsleitung das zentrale Kriterium für eine Verbesserung der frühkindlichen Betreuungsqualität. Nur unter der Anleitung von ausreichend qualifizierten Fachkräften wird die national wie international vielfach gepriesene Bedeutung früher institutioneller Betreuung auch Früchte tragen können und kleine Kinder entsprechend ihren Bedürfnissen in Kitas aufwachsen und sich entwickeln lassen.“

So fordert der VPK wie auch der Großteil der im Ausschuss vertretenen Sachverständigen im Gesetz eine feste Verankerung dieser Größe in Anlehnung an die Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung und von Prof. Dr. Susanne Viernickel von der Universität Leipzig. Und er folgt gleichzeitig dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der eine feste Definition des Personalschlüssels in einem zukünftigen Bundesqualitätsgesetz fordert.

„Ein echtes Gute-Kita-Gesetz darf nicht mit der heißen Nadel gestrickt werden. Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung durch den Bund weit über 2022 hinaus. Und wir benötigen Vorgaben hinsichtlich der Mittelverwendung durch die Länder“, so Martin Adam. „Die für den Qualitätsausbau vorgesehenen Mittel sollten zudem kurzfristig nicht in die Beitragsfreiheit fließen. Beitragsfreiheit ist grundsätzlich zu begrüßen – doch darf dies nicht zulasten der Qualität gehen.“

Die ausführliche Stellungnahme des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung finden Sie unter www.vpk.de.

Kontakt / Ansprechpartner

Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)
Bundesgeschäftsstelle: Albestraße 21, 12159 Berlin
Sophia Reichardt
Telefon: (030) 58 84 07 41
E-Mail: reichardt@vpk.de
Internet: www.vpk.de

Hintergrund

Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für private Träger in der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Mitglieder sind Landes- und Fachverbände sowie Vereine, Verbände und sonstige Körperschaften, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Der VPK versteht sich in erster Linie als ein interessengeleiteter gemeinnütziger Verband zur Unterstützung der im VPK zusammengeschlossenen privaten Träger der Kinder- und Jugendhilfe und wird für deren Vertretung gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Der Verband ist von seinem Selbstverständnis her leistungs-, qualitäts- und kostenorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien aktiv vertreten. Er wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.