Ernst Wilhelm Luthe: Editorial - Unverhältnismäßige Sanktionen?
Mit seiner Entscheidung vom 5. 11. 2019 (1 BvL 7/16) hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsregelungen im SGB II aufgehoben, insofern als Sanktion bislang auch ein gänzlicher Leistungsentzug möglich gewesen ist.