Zurück : Infocenter : Nachricht
Bewegung beim Betreuungsrecht: MdB Kerstin Tack (SPD) berichtet über Fortschritte
hinzugefügt am 29-09-2014
Die Stundensätze von Berufsbetreuer/innen sollen im Rahmen der Weiterentwicklung des Betreuungsrechts angehoben werden. Beide Regierungs-fraktionen unterstützen offenbar die Forderung nach höheren Bezügen. Aber die Gesetzesänderung ist zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Seine Haltung ist derzeit nicht absehbar.

Dies berichtete die Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack (SPD) im Gespräch mit dem Geschäftsführer des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen Harald Freter und dem stellvertretenden Vorsitzenden Hennes Göers. Die Erhöhung könnte noch am Ende der Legislatur umgesetzt werden, so Tack: „Man hat bei der Reform 2005 Pauschalsätze ins Gesetz geschrieben, ohne Indexsteigerungen zu definieren. Die Aufgaben, die Betreuer für ihre Klienten wahrnehmen, wurden zahlreicher und komplexer. Die Verantwortung stieg. Doch die Vergütung blieb die gleiche. Das will die Große Koalition korrigieren, sofern die Länder mitmachen “, so Kerstin Tack.

Die Diplom-Sozialpädagogin war früher einmal zwei Jahre lang Geschäftsführerin des Betreuungsvereines Hildesheim e.V., in dessen Vorstand sie bis heute sitzt. Im Bundestag ist Kerstin Tack Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Das Bundesteilhabegesetz war ein weiterer Gegenstand des Gesprächs zwischen Tack und BdB. Das Gesetz soll die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben wirtschaftlich und strukturell absichern. „Ziel der Großen Koalition ist es, eine leistungsträger- und erbringerunabhängige Unterstützung für diese Menschen organisieren, ohne komplett neue, also teure, Strukturen aufbauen zu müssen. Aktuell sind wir auf der Suche nach geeigneten Modellen“, so Kerstin Tack.

„Berufliche Betreuung ist eine bereits etablierte Struktur, die sich zur Umsetzung anbietet“, so BdB-Geschäftsführer Harald Freter. „Wir haben das Modell der „Geeigneten Stelle“ entwickelt, das die Forderung nach Unabhängigkeit exakt abbildet“, sagt BdB-Vorstand Hennes Göers. Analog zur Schuldnerberatung ist die „Geeignete Stelle“ ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot, das privat mandatiert werden kann. Über die „Geeignete Stelle“ können behinderte Menschen Unterstützung in ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit erhalten, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. „Gerichte könnten sich auf die Fälle konzentrieren, die Grundrechte betreffen“, ergänzt Harald Freter.

Der BdB schlägt vor, die „Geeignete Stelle“ in einem Modellprojekt zu testen. Kerstin Tack will diese Überlegungen in das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hineintragen.

Pressekontakt:
Bettina Melzer, nic communication & consulting GmbH, Danckelmannstraße 9b, 14059 Berlin
Tel: 030 – 30 30 63 0, email: bm@niccc.de