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Engagement für die Teilhabe behinderter Menschen | MdB Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert mangelnden Fortschritt beim Bundesteilhabegesetz
hinzugefügt am 23-10-2014
Wie kann behinderten Menschen ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben in unserer Gesellschaft ermöglicht werden? Über diese Frage diskutierte die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Corinna Rüffer mit dem Vorsitzenden des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen Klaus Förter-Vondey und BdB-Geschäftsführer Harald Freter.

Rüffer kritisiert, dass das Bundesteilhabegesetz nur schleppend vorankommt. „Die Ist-Situation für behinderte Menschen ist nach wie vor unbefriedigend“, sagt die Grünen-Politikerin. Kern des Bundesteilhabegesetzes ist es, dass behinderte Menschen die Leistungen bekommen, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit, Bildung oder Freizeit benötigen. „Es ist höchste Zeit, das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen weiter zu entwickeln. Teilhabeleistungen sind im Fürsorgerecht fehl am Platz, darüber hinaus ist die Rechtslage häufig unübersichtlich. Im Sinne eines menschenrechtlichen Ansatzes müssen wir unter anderem systematisch die Angebote ausbauen, bei denen Menschen mit Behinderungen im Sinne des Peer-Prinzips andere behinderte Menschen beraten und unterstützen.“

Der BdB-Vorsitzende Klaus Förter-Vondey glaubt, dass auch der Bedarf an professioneller Betreuung steigen wird: „Beratung allein reicht nicht, es bedarf außerdem einer kompetenten Unterstützung: Wir stehen an der Seite der Menschen, damit sie zu ihrem Recht kommen. Dafür bietet sich auch die berufliche Betreuung an.“ Und weiter: „Wir fürchten, dass behinderte Menschen künftig nicht mehr die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.“

„Angesichts steigender Kosten für Teilhabeleistungen ist es notwendig, eine bessere Zusammenarbeit der Leistungsträger zu erreichen“, fordert Rüffer. Der BdB setzt sich dafür ein, im Gesetzgebungsprozess gehört zu werden: „Bislang wird berufliche Betreuung in der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz zu wenig beachtet“, sagt BdB-Geschäftsführer Harald Freter. „Berufliche Betreuung unterstützt behinderte Menschen darin, ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit auszuüben – und zwar unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern. Dieser Vorteil wird noch zu wenig gesehen.“

Pressekontakt:
Bettina Melzer, nic communication & consulting GmbH, Danckelmannstraße 9b, 14059 Berlin
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