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Psychisch Kranke kommen nicht zu ihrem Recht
hinzugefügt am 20-01-2015
Ein Jahr Umbau der ambulanten Sozialpsychiatrie in Hamburg

Der Hamburger Initiativkreis „Umbau Sozialpsychiatrie“ kritisiert die Praxisferne des neuen Hilfesystems „Ambulante Sozialpsychiatrie“, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Die neue Leistungsvereinbarung zur Gewährung von Eingliederungshilfe sei bereits jetzt an der Realität gescheitert und das Ziel verfehlt, die Teilhabe der Psychiatriepatienten am Leben in der Gemeinschaft zu verbessern, so der Tenor.
 
Dr. Claas Happach, Chefarzt an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Bergedorf, sagt: „Ich fürchte um die fachliche Weiterversorgung der Patienten nach der Entlassung aus einer stationären Behandlung.“ Auch die Praktiker im Arbeitsbereich „seelisch behinderter Menschen“ wie Jan Christian Wendt-Ahlenstorf, Leiter der Psychosozialen Hilfen Bergedorf, und Beate Christians vom Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) befürchten in der Neuausrichtung vor allem, „dass künftig deutlich mehr Menschen von psychischer Verelendung bedroht sind, dass Psychiatriepatienten zunehmend isoliert werden und dass schlussendlich mit mehr Zwangseinweisungen zu rechnen ist.“

Karin Momsen-Wolf vom Landesverband Angehöriger psychisch Kranker (LApK) bemängelt: „Wir Angehörigen sehen die Gefahr von Fehlanreizen zu Lasten der Schwerstkranken und befürchten, dass die aufsuchende häusliche Betreuung schwerkranker Menschen zurückgefahren wird.“
 
Der Hamburger Landesvorsitzende des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) Klaus Wicher sieht in der Neuausrichtung vor allem ein haushaltspolitisches Instrument. Er fordert. „Es dürfen bei der Neuformulierung der Hamburger Eingliederungshilfe keine Leistungskürzungen vorgenommen werden; bestehende Rechtsansprüche müssen erhalten bleiben.“

„Nach erfolgter EDV-Umstellung haben alle am Prozess Beteiligten neue Bescheide für die Eingliederungshilfe erhalten. Statt wie früher konkrete Stundenkontingente zu definieren, werden nur noch Pauschalbeträge ausgewiesen. So erfahren weder Leistungsanbieter noch die Empfänger/innen, welche Leistungen von den zuständigen Bezirksämtern bewilligt beziehungsweise vergütet werden“, erläutert Beate Christians. Es besteht kein individueller Rechtsanspruch mehr – weder auf eine bestimmte Vergütungshöhe noch auf einen zeitlichen Umfang. Hinzu kommt, dass Leistungsempfänger/innen nun zweimal ihren Anspruch durchsetzen müssen: zunächst gegenüber dem Leistungsträger, der dann nur Bedarfsdeckung gewährt, und gegenüber dem Leistungserbringer, mit dem geklärt werden muss, was eine „bedarfsdeckende“ Leistung ist.
 
Die Verbände „Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V.“ (AGFW) und der „Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.“ (bpa) haben bereits juristische Gutachten erstellen lassen, die eine Verletzung des Bedarfsdeckungsgrundsatzes feststellen. Klagen der Leistungsberechtigten gegen die neuen Bescheide hätten durchaus Aussicht auf Erfolg.
 
Der Initiativkreis warnt die Politik, das bereits rissig gewordene Versorgungsnetz für Psychiatriepatienten nicht noch weiter zu strapazieren. „Bei ständig steigenden Fallzahlen in diesem Bereich muss der Hamburger Senat einen konzertierten Psychiatrieentwicklungsplan vorlegen, der auch flexible, niedrigschwellige Präventionszentren für chronisch seelisch behinderte Menschen bereit hält“, fordert der Initiativkreis. Sonst werde sich die Lage für Patienten mit diesem Krankheitsbild signifikant verschlechtern.

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