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Betreuung sichert Menschenrechte, Betreuung braucht Qualität
hinzugefügt am 27-03-2015
Fachgespräch zu Qualität und Vergütung in Bremen

Bremen, 26. März 2015 – Gute Betreuung ermöglicht ein würdevolles Leben. Sie unterstützt Menschen mit Behinderung in der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit und stärkt die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Bürger. Doch gute Betreuung kann nur dann gelingen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. „Die Rahmenbedingungen stimmen leider ganz und gar nicht“, sagt die Sprecherin der BdB-Landesgruppe Bremen Ulrike Bachmann. „Wir haben viel zu wenig Zeit für unsere Klienten, wir ersticken in Bürokratie und wir werden schlecht bezahlt. Darunter leiden letztlich unsere Klienten. Das muss sich ändern.“

Gemeinsam mit der justizpolitischen Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion Insa Peters-Rehwinkel lud Bachmann nun zu einem Fachgespräch über Qualität und Vergütung in der rechtlichen Betreuung. Weitere Teilnehmer waren der Staatsrat beim Senator für Justiz und Verfassung, Prof. Matthias Stauch, der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Joachim Steinbrück, und Rainer Sobota, Mitglied im Bundesvorstand des BdB.

Matthias Stauch stimmt mit dem BdB darin überein, dass Betreuung heute weit umfassendere Anforderungen stellt, als dies bei der Einführung des Betreuungsrechts 1992 der Fall war. „Die Aufwände sind massiv gestiegen, die Gesellschaft altert, immer Menschen kämpfen mit psychischen Erkrankungen. Deshalb wird es in Zukunft mehr Betreuung geben“, so Stauch. „Wir müssen sicherstellen, dass die Betreuung langfristig gewährleistet bleibt. Zeit für Klienten, Vergütung und Fachlichkeit sind dabei zentrale Punkte.“

Für den Landesbehindertenbeauftragten Joachim Steinbrück sind die Zeitkontingente für Betreuung das zentrale Thema: „Betroffene Menschen beklagen sich bei mir, dass ihre Betreuer zu wenig Zeit haben. Die Stundenkontingente müssen deutlich erhöht werden, um den Anforderungen von Betreuung annähernd gerecht werden zu können.“ Positiv bewertet Steinbrück, dass „Berufsbetreuerinnen und Betreuer das Recht auf Selbstbestimmung von Menschen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, sehr im Fokus haben. Sie machen aus meiner Sicht eine gute Arbeit und brauchen dafür die passenden Rahmenbedingungen. Dafür will ich mich engagieren.“

Aktuell haben Berufsbetreuer/innen 3,2 Stunden pro Klient und Monat zur Verfügung; sie können maximal 44 Euro pro Stunde abrechnen. Insa Peters-Rehwinkel führt in ihrer Rechtsanwaltskanzlei selbst zehn Betreuungen. „Mit ist es wichtig, auf den einzelnen Menschen eingehen zu können und das hat mit Zeit zu tun. Auch muss diese Tätigkeit so angemessen vergütet werden, dass Betreuerinnen und Betreuer für ihre Rente vorsorgen und vernünftige Abläufe organisieren können.“

Ein weiteres Thema des Fachgesprächs war die Berufszulassung. Aus Sicht des BdB ist Qualifikation als Voraussetzung ein zentrales Qualitätsmerkmal für Betreuung als Profession. BdB-Vorstand Rainer Sobota: „Zur Profession Betreuung gehört eine gesetzliche Regelung für Berufszulassung und –ausübung sowie Selbstverwaltung. Grundlage soll ein Berufsgesetz sein.“ Konsens bestand in der Runde darüber, dass Anpassungen bei Qualität und Vergütung nötig sind. Rainer Sobota: „Dieser Konsens ist ein echter Fortschritt.“

Im Mai tagen die Justizstaatssekretäre in Bremen. Eine Gelegenheit für Staatsrat Stauch, die Diskussion zu Qualität in der Betreuung im Kreis der Länder zu führen. Auch sollen im Rahmen eines sogenannten Fachtags alle zusammenführt werden, die in den Bereichen Soziales und Justiz tätig sind. Ziel ist es, Erfahrungen auszutauschen und Kooperationen zu stärken. Rainer Sobota: „Der BdB begrüßt diese Initiative ausdrücklich. Der Fachtag wird von der Erkenntnis getragen, dass die verschiedenen an der Unterstützung behinderter Menschen beteiligten Professionen zusammenarbeiten müssen, insbesondere Soziales und Justiz.“

Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel: 030 – 23 63 55 46 | mobil: 0163 – 575 1343 | Email: bm@niccc.de

Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.500 Mitglieder. Er ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes "Betreuung". Der BdB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bundes- und landespolitischen Gremien. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Er setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein. Der BdB bietet Service- und Dienstleistungen wie Rechtsberatung, unterstützende PC-Software oder Versicherungsleistungen.