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Kristina Schröder stellt Eckpunkte des Bundesfreiwilligendienstes vor
hinzugefügt am 26-11-2010
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am 18. November in Berlin den Gesetzesentwurf für den neuen Bundesfreiwilligendienst vorgestellt. "Im neuen Freiwilligendienst können sich Menschen jeden Alters engagieren", betonte die Familienministerin.

Gemeinsam mit den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und FDP im Bundestag, Ingrid Fischbach und Miriam Gruß, stellte Kristina Schröder die Pläne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Die Familienministerin erklärte: "Mit dem Bundesfreiwilligendienst haben wir ein überzeugendes Konzept erarbeitet, mit dem wir die Freiwilligendienste in Deutschland stärken und den Wegfall des Zivildienstes zumindest teilweise kompensieren können."


Eckpunkte des Bundesfreiwilligendienstes


Die Aussetzung der Wehrpflicht führt auch zu einer Aussetzung des Zivildienstes. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat deshalb einen Gesetzentwurf für die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes vorgelegt. Ziel des neuen Dienstes ist es, zukünftig möglichst vielen Menschen einen Einsatz für die Allgemeinheit zu ermöglichen.

Der Gesetzentwurf sieht vor:

  • Der neue Freiwilligendienst wird Männern und Frauen jeden Alters (ab ErfĂĽllung der Vollzeitschulpflicht) angeboten.
  • Die nach dem Zivildienstgesetz bereits anerkannten Beschäftigungsstellen und -plätze gelten als anerkannte Einsatzstellen und -plätze des Bundesfreiwilligendienstes. Das demnächst mit erweiterten Aufgaben betraute und umbenannte Bundesamt fĂĽr Zivildienst erkennt neue Einsatzplätze an; auch in weiteren Einsatzfeldern wie Sport, Integration und Kultur. Auf Antrag werden Einsatzstellen des Freiwilligen Sozialen oder des Freiwilligen Ă–kologischen Jahres zusätzlich als Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt, sofern das zuständige Land dies befĂĽrwortet. Die Anerkennung ist auf zwei Jahre befristet und wird auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn die Voraussetzungen nach dem Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst vorliegen.
  • Ein Einsatz im arbeitsmarktneutral auszugestaltenden Bundesfreiwilligendienst – bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung – dauert in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, sollen sich wöchentlich fĂĽr mindestens 20 Stunden verpflichten.
  • Das mit dem Bund zustande kommende Rechtsverhältnis setzt einen entsprechenden gemeinsamen Vorschlag von Freiwilligem / Freiwilliger und Einsatzstelle voraus.
  • Die Freiwilligen sind sozialversichert.
  • Die Einsatzstellen sorgen fĂĽr Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung der Freiwilligen. Sie zahlen fĂĽr den Bund die den Freiwilligen zustehenden Taschengelder, Geldersatzleistungen und die Sozialversicherungsbeiträge. Das Taschengeld und die ĂĽbrigen Leistungen werden zwischen den Freiwilligen und ihrer Einsatzstelle vereinbart. Bei jĂĽngeren Freiwilligen kann ein während des Freiwilligendienstes möglicherweise entfallender Kindergeldanspruch der Eltern durch ein erhöhtes Taschengeld ausgeglichen werden.
  • Die pädagogische Begleitung der Freiwilligen soll soziale, ökologische kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein fĂĽr das Gemeinwohl stärken. Der Bundesfreiwilligendienst wird durch Seminare begleitet. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am freiwilligen Dienst mindestens 25 Tage; davon entfallen fĂĽnf Tage auf ein Seminar zur politischen Bildung. Das Seminar wird in den 17 staatlichen Zivildienstschulen durchgefĂĽhrt – auf Wunsch der Träger zusammen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des FSJ/FĂ–J.
  • Entsprechend der bisher konstant hohen Nachfrage nach Freiwilligenplätzen und der hohen Bereitschaft von Zivildienstleistenden, den Zivildienst freiwillig zu verlängern, wird mit 35.000 Plätzen im Bundesfreiwilligendienst und gleichzeitig 35.000 FSJ/FĂ–J Plätzen gerechnet.
  • Der Bundesfreiwilligendienst wird in allen Einzelheiten als harmonische Ergänzung und Stärkung der bestehenden Freiwilligendienste gestaltet, damit unnötige Doppelstrukturen vermieden werden und eine schlanke Verwaltung gewährleistet ist, die die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der zivilgesellschaftlichen Träger nutzt.
  • Parallel zur Regelung des Bundesfreiwilligendienstes im Bundesfreiwilligendienstgesetz wird die Bundesförderung der bestehenden Jugendfreiwilligendienste ausgebaut: Jeder besetzte FSJ- und FĂ–J-Platz wird pauschal mit 200 Euro pro Monat gefördert, bis zu 3.000 Plätze im Internationalen Jugendfreiwilligendienst werden mit je 350 Euro pro Monat gefördert. Ăśber die dafĂĽr bisher veranschlagten 50 Millionen Euro hinausgehende Ausgaben werden durch entsprechende Minderausgaben fĂĽr den Bundesfreiwilligendienst gedeckt.
  • FĂĽr so genannte Benachteiligte erhöht sich die Förderung um 50 Euro monatlich im Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten. So ist die gleichgewichtige Förderung von Bundesfreiwilligendienst (in dem in der Regel kein Kindergeldanspruch entsteht) und bestehenden Jugendfreiwilligendiensten gesichert.


Quelle: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/zivildienst,did=164604.html