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Rheinische Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder nimmt Arbeit auf
hinzugefügt am 02-01-2012
Bund, Länder und Kirchen errichten Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" / Ziel: Hilfe zur Bewältigung des Leids / Fonds-Volumen von 120 Millionen Euro

Köln. 2. Januar 2012. Beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat zum 1. Januar 2012 die Rheinische Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist eine der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen, die in den westdeutschen Bundesländern und Berlin eingerichtet wurden und an die sich Menschen wenden können, die Folgeschäden durch die Heimerziehung in den Jahren 1949 bis 1975 erlitten oder eine Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge haben.

Neben der Hilfe bei der Beantragung von Leistungen aus dem Fonds übernimmt die Anlauf- und Beratungsstelle eine Lotsenfunktion bei weiteren Anliegen ehemaliger Heimkinder: So erhalten diese Unterstützung bei der Einsicht in alte Heimakten, bei der Suche nach Therapieangeboten und sonstigen sozialen Hilfsangeboten sowie Informationen zu sozial- und zivilrechtlichen Ansprüchen.

LVR-Jugenddezernent Reinhard Elzer: "Den LVR beschäftigt das Thema ehemalige Heimkinder bereits seit einigen Jahren sehr intensiv. Unter anderem haben wir im Jahr 2009 eine Hotline für ehemalige Heimkinder eingerichtet. In einer 2010 veröffentlichten wissenschaftlichen Studie haben wir überdies die Vorgänge in LVR-eigenen Jugendhilfe-Einrichtungen sowie die Rolle des Landesjugendamtes in dieser Zeit unabhängig untersuchen lassen." Der LVR hoffe nun durch die neu eingerichtete Anlauf- und Beratungsstelle, Betroffenen dabei helfen zu können, die Folgen der damaligen Heimerziehung besser zu überwinden, so Elzer weiter.

Die Schaffung von regionalen Anlauf- und Beratungsstellen ist eines der Ergebnisse des "Runden Tisches Heimerziehung" der von 2008 bis 2010 auf Initiative des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages in Berlin tagte. Am Runden Tisch erarbeiteten Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Kirchen, Landesjugendämtern, Kommunen, Wissenschaft und Betroffene gemeinsam Vorschläge, wie Anerkennung für ehemalige Heimkinder erreicht werden kann, die unter der sogenannten schwarzen Pädagogik leiden mussten.

Zu den Kernpunkten der Empfehlungen für Betroffene gehört die Errichtung eines Fonds. Der Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" mit einem Gesamtvolumen von 120 Millionen Euro wird zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Kirchen finanziert. Der LVR beteiligt sich selbst und für die kommunale Familie im Rheinland im Rahmen des NRW-Anteils.

100 Millionen Euro des Fonds-Volumens sind für die Minderung von Folgeschäden der damaligen Heimerziehung vorgesehen, 20 Millionen Euro bilden einen Rentenersatzfonds. Dieser soll Leistungen erbringen, wenn in der Zeit der Heimunterbringung Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden und dadurch die Rentenansprüche der Betroffenen gemindert wurden. Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 bei der jeweils zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle gestellt werden.

Menschen, denen während ihrer Heimunterbringung in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, kann durch den Fonds eine Hilfe zur Bewältigung dieses Leids gewährt werden, soweit durch die Heimerziehung heute noch Traumatisierungen oder andere Beeinträchtigungen und Folgeschäden bestehen und dieser besondere Hilfebedarf nicht über die bestehenden Hilfe- und Versicherungssysteme abgedeckt wird. Darüber hinaus sollen Betroffene dabei unterstützt werden, ihre Zeit der Heimunterbringung zwischen 1949 und 1975 aufzuarbeiten.

Anträge auf Leistungen aus dem Fonds können Betroffene an die jeweils zuständige Anlauf- und Beratungsstelle richten. Eine Übersicht über alle Stellen bietet die Website zum Fonds (www.fonds-heimerziehung.de) und das kostenlose Infotelefon unter 0800 1004900. Die Anlauf und Beratungsstelle beim LVR ist zuständig für das gesamte Rheinland und erreichbar unter der Telefonnummer 0221 809 4001 sowie unter der Email-Adresse ehemaligeheimkinder@lvr.de. Informationen zur Rheinischen Anlauf- und Beratungsstelle sind auch auf der Internetseite www.ehemaligeheimkinder.lvr.de zu finden. In den nächsten Tagen wird überdies eine kostenlose Rufnummer beim LVR geschaltet (0800 809 4001).


Ansprechpartner für redaktionelle Rückfragen:

Till Döring
LVR-Kommunikation
Tel 0221 809 7737
Mail till.doering@lvr.de

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Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 15.000 Beschäftigten für die etwa 9,6 Millionen Menschen im Rheinland.

Der LVR erfüllt rheinlandweit Aufgaben in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und der Kultur. Er ist der größte Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland, betreibt 41 Förderschulen, zehn Kliniken und drei Netze Heilpädagogischer Hilfen sowie elf Museen und vielfältige Kultureinrichtungen. Er engagiert sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen.

Der LVR lässt sich dabei von seinem Motto "Qualität für Menschen" leiten. Die 13 kreisfreien Städte, 12 Kreise und die StädteRegion Aachen im Rheinland sind die Mitgliedskörperschaften. Sie tragen und finanzieren den LVR, dessen Arbeit von der Landschaftsversammlung Rheinland mit 128 Mitgliedern aus den rheinischen Kommunen gestaltet wird.