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Korrekturen des Rundfunkstaatsvertrags vornehmen
hinzugefügt am 03-01-2013
Bonn. Die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, der künftig Bewohner von Pflegeheimen, sowie seh- und hörbehinderte Menschen zur partiellen Zahlung von GEZ-Gebühren verpflichtet, schließt aus Sicht des BDH Bundesverbandes Rehabilitation Menschen von ihrem Recht zur Teilnahme am öffentlichen Leben aus: „Die Tatsache, dass Demente sowie fast gehörlose und blinde Menschen zur Zahlung einer Rundfunknutzungsgebühr herangezogen werden, ist aus unserer Sicht geradezu beschämend undg grenzt an bürokratische Willkür.

Niemand zwingt die Ministerpräsidenten der Bundesländer ihre weltfremde Entscheidung nicht zu revidieren und den Rundfunkstaatsvertrag so zu korrigieren, dass das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen nicht weiterhin verletzt wird“, so die Bundesvorsitzende des Sozialverbandes, Ilse Müller.

Die Politik ignoriere mit diesem undifferenzierten Vertragsmodell das Gebot der Informationsfreiheit und verletze die Grundprinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention, die die politischen Akteure zur Umsetzung von Inklusion auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens verpflichtet, so Ilse Müller.