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Familien erhalten in 2009 mehr Leistungen
hinzugefügt am 21-12-2008
Erhöhtes und gestaffeltes Kindergeld, neue Steuervorteile für haushaltsnahe
Dienstleistungen, Bundesförderung für mehr Tagesmütter und Kita-Personal: Die
Bundesregierung baut ihre Unterstützung für Familien im kommenden Jahr weiter
aus.


"Auch 2009 werden wir Familien in Deutschland ganz gezielt dort helfen, wo der
Schuh am meisten drückt", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Ursula von der Leyen. Mit dem Familienleistungsgesetz werden Familien
mit Kindern daher ganz gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet.
Außerdem tritt das Kinderförderungsgesetz in Kraft. Es beschleunigt den Ausbau
eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes und eröffnet so den Eltern
echte Wahlmöglichkeiten. Ein neues Modellprogramm gibt wertvolle Impulse für
generationenübergreifendes Freiwilliges Engagement. Hinzu kommen die
Großelternzeit zur Unterstützung von jungen Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder
und die deutliche Aufstockung des Programms "Schulverweigerung - Die 2. Chance".

Hier die wesentlichen Änderungen ab dem 1. Januar 2009 im Überblick:

Familienleistungsgesetz

Das Kindergeld steigt jeweils monatlich für erste und zweite Kinder um 10 Euro
auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und
weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro. Zudem wird der Kinderfreibetrag in der
Steuer um 216 Euro auf 6.024 Euro jährlich angehoben. Davon profitieren Eltern,
die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben oder
Alleinerziehende, die mehr als rund 35.000 Euro brutto verdienen.

Künftig wird es einfacher, Familien unterstützende Dienstleistungen steuerlich
geltend zu machen. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen
von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet, die von der
Steuerschuld abgezogen werden können. "Dank des neuen Familienleistungsgesetzes
können vielen Familien leichter als bisher über die Runden kommen. Allein durch
die Erhöhung und Staffelung des Kindergeldes haben Millionen Familien ab dem 1.
Januar mehr Geld in der Tasche", erklärt Ursula von der Leyen.

Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Mit dem KiföG schaffen Bund, Länder und Kommunen die entscheidenden
Voraussetzungen, damit bis zum Jahr 2013 bundesweit jedes dritte Kind unter drei
Jahren einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesmutter
findet. Die erweiterten Bedarfskriterien, die schon in der Ausbauphase bis zum
31. Juli 2013 gelten, eröffnen noch mehr Kindern als bisher die Chance auf frühe
Förderung. Zudem sollen ab dem 1. Januar nicht mehr nur berufstätige Eltern einen
gesicherten Betreuungsplatz erhalten, sondern auch diejenigen, die Arbeit suchen.
Ab dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz vom
vollendeten ersten Lebensjahr an für alle Kinder. Der Bund unterstützt den Ausbau
der Kinderbetreuung bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro, darunter 2,15
Milliarden Euro für Investitionskosten und 1,85 Milliarden Euro Betriebskosten,
die in diesen Tagen erstmals abgerufen werden können.

Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Die Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit werden gezielt verbessert: Künftig
gilt eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Die
Anträge können flexibler gestellt werden. Für minderjährige sowie junge
volljährige Eltern in Ausbildung vergrößern sich die Chancen, neben der Sorge für
das Neugeborene auch noch ihre Ausbildung abzuschließen: Die Großeltern haben nun
einen eigenen Anspruch auf Großelternzeit, um die jungen Eltern bei der Betreuung
des Enkelkindes zu unterstützen. Auch die besonderen Belange von ehemaligen und
aktiven Wehr- und Zivildienstleistenden werden bei der Einkommensermittlung
besser berücksichtigt.

Start des Modellprogramms "Freiwilligendienste aller Generationen"

In bundesweit mehr als 45 Modellstandorten des neuen Modellprogramms investieren
Freiwillige mindestens acht Stunden pro Woche für ein Projekt - und das
verlässlich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Plätze gibt es
beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Sport, Bildung, Kultur,
Nachbarschaftshilfe und Familienassistenz. Dazu schließen die Ehrenamtlichen
verbindliche Vereinbarungen mit ihrem "Arbeitgeber". Im Gegenzug haben sie einen
Anspruch auf Qualifizierung sowie eine kontinuierliche Betreuung und Begleitung.

Schulverweigerung - Die 2. Chance

Das Bundesfamilienministerium bündelt und verstärkt im kommenden Jahr seine
Angebote, die Jugendliche und ihre Eltern bei Problemen in der Schule und
Ausbildung unterstützen. Das erfolgreiche Programm der Kompetenzagenturen wird
deutlich ausgebaut und in den nächsten drei Jahren mit mehr als 143 Millionen
Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die künftig bundesweit 400
Standorte bilden nicht nur ein flächendeckendes Netz an Hilfeeinrichtungen für
Schülerinnen und Schüler, die Gefahr laufen, den Kontakt zur Schule zu verlieren.
Sie sind auch Anlaufstellen für Eltern und Lehrer, die gemeinsam mit den
Jugendlichen die notwendigen Schritte zum Schulabschluss vereinbaren. "Mit dem
Programm helfen wir Jugendlichen, die in eine Sackgasse geraten sind", sagt
Ursula von der Leyen. "Wir müssen hartnäckig an diesen jungen Menschen
dranbleiben, damit Schulprobleme nicht die Perspektive für den gesamten späteren
Lebensweg belasten."


Links:
Pressemitteilungen
Ursula von der Leyen: Auch im kommenden Jahr hat Familie in Deutschland Konjunktur
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Presse/pressemitteilungen,did=118360.html

Weitere Informationen zum Thema
Leistungen und Förderung
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=12084.html

Externe Links zum Thema
Magazin ImFokus Nr. 5 / 19. Dezember 2008 - Familienleistungen 2009
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/mag/root-dezember-5.html
Internetseite Familien-Wegweiser http://www.familien-wegweiser.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: info@bmfsfjservice.bund.de