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Qualitätssicherung durch Professionalisierung
Fachtagung des BdB-Qualitätsbeirats am 6.12.2014 in Hamburg
Das Betreuungsrecht berührt die Grundfeste eines selbstbestimmten Lebens – die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen und gleichberechtigt mit anderen auch umsetzen zu können. 1992 wurde der Vormund zum Betreuer, die Entmündigung war Geschichte. Eine persönliche und subjektorientierte Form der Hilfe sollte fortan die Selbstbestimmung derjenigen garantieren, die ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können.
Die Umsetzung der positiven Leitbilder hat sich als schwierig erwiesen. Weder existieren verbindliche Standards für die Betreuungsführung, noch besteht ein geregelter Zugang zur Berufsbetreuung. Die Menschen können sich nicht darauf verlassen, eine gute bedarfs-gerechte Hilfe zu erhalten, wenn sie im Zusammenhang einer Behinderung oder Erkrankung Probleme haben, wichtige Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte geltend zu machen.
Der Qualitätsbeirat berät den Bundesverband der Berufsbetreuer/innen bei seinem Engagement für Qualität in der Betreuung. Im Rahmen einer öffentlichen Tagung diskutieren Experten über die Möglichkeiten einer gesicherten Praxis und einer geregelten Ausbildung für Berufsbetreuer/innen.
Wann: 6. Dezember 2014, 11.00 – 16.30 Uhr
Wo: Bundesgeschäftsstelle des BdB
Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg
Programm:
11:00 Anmeldung, Kaffee und Gebäck/Snacks
11:30 Begrüßung und Einführung, Ulrich Engelfried, Vorsitzender des Qualitätsbeirats
11:45 Betreuung als Profession: Keine Qualität ohne Fachlichkeit, Klaus Förter-Vondey, Berufsbetreuer und BdB-Vorsitzender
12:05 Diskussion
12:20 Personalisierung als Scheideweg in der Berufsbetreuung, Prof. Dr. Andreas Langer, Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW)
12:40 Diskussion
13:00 Mittag
14:00 Anforderungen an die Fachkompetenz von Berufsbetreuer/innen: Kernthesen zur beruflichen Qualifikation, Prof. em. Dr. Wolf Crefeld, Evangelische Fachhochschule Bochum
14:30 Diskussion
15:00 Qualitätssicherungsmaßnahmen aus Sicht der Behörden und Berufsinhaber: Kernthesen zur Gewährleistung einer qualifizierten Betreuungspraxis, Margrit Kania, überörtliche Betreuungsbehörde Bremen, Thorsten Becker, Berufsbetreuer und BdB-Vorstand
15:30 Diskussion
16:00 Schlussworte, Ulrich Engelfried
Pressekontakt und Anmeldung:
Bettina Melzer
nic communication & consulting GmbH,
Danckelmannstraße 9b,14059 Berlin
Tel: 030 – 30 30 63 22, email: bm@niccc.de
Das Betreuungsrecht berührt die Grundfeste eines selbstbestimmten Lebens – die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen und gleichberechtigt mit anderen auch umsetzen zu können. 1992 wurde der Vormund zum Betreuer, die Entmündigung war Geschichte. Eine persönliche und subjektorientierte Form der Hilfe sollte fortan die Selbstbestimmung derjenigen garantieren, die ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können.
Die Umsetzung der positiven Leitbilder hat sich als schwierig erwiesen. Weder existieren verbindliche Standards für die Betreuungsführung, noch besteht ein geregelter Zugang zur Berufsbetreuung. Die Menschen können sich nicht darauf verlassen, eine gute bedarfs-gerechte Hilfe zu erhalten, wenn sie im Zusammenhang einer Behinderung oder Erkrankung Probleme haben, wichtige Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte geltend zu machen.
Der Qualitätsbeirat berät den Bundesverband der Berufsbetreuer/innen bei seinem Engagement für Qualität in der Betreuung. Im Rahmen einer öffentlichen Tagung diskutieren Experten über die Möglichkeiten einer gesicherten Praxis und einer geregelten Ausbildung für Berufsbetreuer/innen.
Wann: 6. Dezember 2014, 11.00 – 16.30 Uhr
Wo: Bundesgeschäftsstelle des BdB
Schmiedestraße 2, 20095 Hamburg
Programm:
11:00 Anmeldung, Kaffee und Gebäck/Snacks
11:30 Begrüßung und Einführung, Ulrich Engelfried, Vorsitzender des Qualitätsbeirats
11:45 Betreuung als Profession: Keine Qualität ohne Fachlichkeit, Klaus Förter-Vondey, Berufsbetreuer und BdB-Vorsitzender
12:05 Diskussion
12:20 Personalisierung als Scheideweg in der Berufsbetreuung, Prof. Dr. Andreas Langer, Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW)
12:40 Diskussion
13:00 Mittag
14:00 Anforderungen an die Fachkompetenz von Berufsbetreuer/innen: Kernthesen zur beruflichen Qualifikation, Prof. em. Dr. Wolf Crefeld, Evangelische Fachhochschule Bochum
14:30 Diskussion
15:00 Qualitätssicherungsmaßnahmen aus Sicht der Behörden und Berufsinhaber: Kernthesen zur Gewährleistung einer qualifizierten Betreuungspraxis, Margrit Kania, überörtliche Betreuungsbehörde Bremen, Thorsten Becker, Berufsbetreuer und BdB-Vorstand
15:30 Diskussion
16:00 Schlussworte, Ulrich Engelfried
Pressekontakt und Anmeldung:
Bettina Melzer
nic communication & consulting GmbH,
Danckelmannstraße 9b,14059 Berlin
Tel: 030 – 30 30 63 22, email: bm@niccc.de