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Professionalisierung sichert Qualität
hinzugefügt am 11-12-2014
Berufsbetreuung braucht Ausbildung, Qualifikation, Fachlichkeit

Betreuung muss endlich Profession werden, damit Fachlichkeit und Qualität durchgängig zur Grundlage der Berufsausübung werden können. Dies ist das Ergebnis einer Fachtagung, zu der der Qualitätsbeirat des Bundesverbands der Berufsbetreuer nach Hamburg lud.

Margrit Kania von der überörtlichen Betreuungsbehörde Bremen fordert, dass Betreuerinnen und Betreuer künftig einen „einschlägigen Hochschulabschluss haben, der sich an den Grund-qualifikationen der sozialen Arbeit orientiert.“ Kania beklagt: „Die aktuelle Praxis erlaubt es, dass Personen grundsätzliche Entscheidungen über Aufenthalt, Vermögensangelegenheiten oder medizinische Maßnahmen treffen dürfen, die dafür keine fachlichen Kompetenzen mitbringen. Dies kann man dem Bürger nicht vermitteln.“ Und weiter: „Es ist heute ein Glückspiel, wen man als rechtlichen Betreuer bekommt. Es gibt hochqualifizierte Betreuer, die sich fortbilden, die persönliche Qualifikationen mitbringen, und es gibt eben auch Betreuer, die wenig oder zu wenig mitbringen. Wir brauchen einen klar definierten Zugang zur Berufsbetreuung.“ Auch die Rahmenbedingungen gehören für Kania auf den Prüfstand: „Die bestehenden Vergütungsregelungen erschweren die Entwicklung einer qualifizierten Betreuung. Und auch die Zeitpauschalen für die berufliche Betreuung behindern die Prozessqualität. Das muss sich ändern.“

Prof. em. Dr. Wolf Crefeld von der Evangelischen Fachhochschule Bochum betont, dass Betreuerinnen und Betreuer „Vertrauenspersonen des Staates“ sind. „Es wird ihnen das Vertrauen geschenkt, dass sie oder er ihre/seine Aufgabe richtig und gut machen, so wie es das Gesetz will. Darauf muss der Staat als Auftraggeber achten, und deshalb muss er auch kontrollieren, ob die Aufgaben den maßgebenden berufsfachlichen Standards gemäß geleistet werden. Berufliche Betreuung erfordert sehr viel Fachkompetenz. Nicht jede und jeder kann diese oft sehr schwierige Betreuungsarbeit erbringen. Dazu gehört die passende Einstellung, aber vor allem fachliche Kompetenz.“

Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an der Weiterentwicklung des Betreuungsrechts. Ministerialrat Georg Lütter ist als Referatsleiter zuständig für betreuungsrechtliche Themen und Fragestellungen. Über den Stand der Entwicklung sagt er: „Wir sind in der Diskussion soweit, dass die Notwendigkeit der Qualitätssicherung gesehen wird. Es werden aktuell Überlegungen angestellt, wie Qualität in der Betreuung gesichert werden kann. In diesem Zusammenhang ist unter anderem die Frage der Qualifizierung der Betreuer ein Thema geworden.“

Der BdB-Vorsitzende Klaus Förter-Vondey begrüßt diese Entwicklung. „Unsere Klienten kämpfen mit komplexen Problemlagen. Es bedarf einer hohen Qualifikation und vieler Kompetenzen, um eine Unterstützung von Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, bei ihrer Selbstbestimmung und ihrer Selbstsorge gewährleisten zu können. Jeder Einzelne hat einen Anspruch auf höchstmögliche Qualität in der Betreuung.“ Der BdB fordert, dass der Gesetzgeber Hindernisse auf dem Weg der Professionsentwicklung zügig abbaut.

Fotos: BdB/Mike Schröder https://www.dropbox.com/sh/jrh52hr5zvi9vgx/AACfuFmevilfjxX99wH_32p_a?dl=0

Pressekontakt:
Bettina Melzer, nic communication & consulting GmbH, Danckelmannstraße 9b, 14059 Berlin
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