Zurück : Infocenter : Nachricht
Betreuungsrecht: CDU für Erhöhung der Vergütungsätze
hinzugefügt am 13-12-2014
Parteitag verabschiedet Antrag zur Verbesserung des Betreuungsrechts



Die CDU Deutschland engagiert sich für die Verbesserung des Betreuungsrechts. Der 27. Parteitag in Köln verabschiedete einen Antrag des Kreisverbands Rhein-Sieg unter dem Vorsitz der Bundestagsabgeordneten und rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker, der unterem anderem eine Erhöhung der Vergütungssätze fordert.

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen begrüßt den Vorstoß als einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem modernen Betreuungsrecht. Der BdB-Vorsitzende Klaus Förter-Vondey sagt: „Unsere Klienten haben Anspruch auf die bestmögliche Qualität unserer Arbeit. Betreuungsvereine und beruflich tätige Betreuer/innen brauchen dafür bessere Rahmenbedingungen: Dazu zählen Fachlichkeit und Professionalisierung ebenso wie höhere Zeitkontingente und eine angemessene Vergütung.“ 2005 wurde eine pauschale Vergütung eingeführt. Seither sind die Stundensätze nicht mehr angepasst worden. „Wir fordern in einem ersten Schritt den Ausgleich für die Preissteigerung seit 2005, also eine Erhöhung der Stundensätze von derzeit 44 Euro auf deutlich mehr als 50 Euro“, so Klaus Förter-Vondey.

Im Antrag des Kreisverbands Rhein-Sieg heißt es wörtlich: „Die CDU Deutschland fordert den Bund und die Länder auf, das Betreuungsrecht in struktureller Hinsicht zu verbessern und damit das Selbstbestimmungsrecht hilfebedürftiger Erwachsener bedarfsgerecht zu stärken. Dazu gehört eine hinreichende Finanzausstattung der Betreuungsvereine sowie eine moderate Erhöhung der Vergütungssätze, die im Hinblick auf die Qualifikation der Berufsbetreuer angemessen und zugleich erforderlich ist, um die unverzichtbare Arbeit der Betreuungsvereine auf eine sichere Grundlage zu stellen.“

Der BdB engagiert sich seit Jahren für eine angemessene Finanzierung der Betreuungsvereine und Vergütung der selbständigen Berufsbetreuer/innen. Durch den Beschluss der CDU sieht der Verband die Leistung von Berufsbetreuern/innen und Betreuungsvereinen gewürdigt: „Wir unterstützen Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, in einer selbstständigen Lebensführung“. Elisabeth Winkelmeier-Becker sagt: „Rund 800 Betreuungsvereine in Deutschland sowie freiberufliche Betreuer leisten hier eine wichtige Arbeit. Mit ihrer Hilfe bleibt den Betreuten ein Höchstmaß an Selbstbestimmung erhalten. Diese Arbeit muss angemessen entlohnt werden.“

Die 2005 eingeführte pauschale Vergütung reiche zur Deckung der Kosten nicht mehr aus, heißt es in der Begründung des Antrags. Außerdem sei eine Entwicklung zu immer aufwändigeren Betreuungen mit erheblichem fachlichem und zeitlichem Aufwand festzustellen. Dies könne nicht mehr durch eine bloße Erhöhung der Fallzahlen aufgefangen werden. Ein Bundesgesetz soll nun die Höhe der Betreuervergütung regeln.

Pressekontakt:
Bettina Melzer, nic communication & consulting GmbH, Danckelmannstraße 9b, 14059 Berlin
Tel: 030 – 30 30 63 0, email: bm@niccc.de