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54 Euro Stundensatz, fünf abrechenbare Stunden, Dynamisierung
hinzugefügt am 29-01-2015
Die Verbände des Betreuungswesens fordern Reform des Vergütungssystems

Berufsbetreuerinnen und –betreuer sollen künftig einen Stundensatz in Höhe von 54 Euro erhalten sowie pro Klient und Monat im Durchschnitt mindestens fünf Stunden abrechnen können. Auch soll die Vergütung dynamisiert werden. Über diese Sofortmaßnahmen hinaus soll das Vergütungssystem grundsätzlich reformiert werden. Auf diese Forderungen haben sich jetzt alle Verbände des Betreuungswesens geeinigt, die im sogenannten „Kasseler Forum“ organisiert sind.

Für den Bundesverband der Berufsbetreuer/innen verhandelte Geschäftsführer Dr. Harald Freter: „Wir begrüßen, dass es gelungen ist, ein Positionspapier zu erarbeiten, das alle Verbände unterschreiben. Wir stehen zusammen: Dies ist ein starkes Signal an die Politik. Der Gesetzgeber muss verstehen, dass in Fragen der Vergütung dringender Handlungsbedarf besteht, um der akuten Notsituation der Berufsbetreuer und der Betreuungsvereine zu begegnen.“

Das aktuelle Vergütungssystem für rechtliche Betreuer trat am 21. April 2005 in Kraft. Ihm zugrunde liegt eine Mischkalkulation, die seither nicht mehr überprüft wurde. In der Erklärung des Kasseler Forums heißt es wörtlich: „Der Aufwand für die einzelne Betreuung hat inzwischen erheblich zugenommen, so dass neben der kaum noch möglichen Mischkalkulation auch die nötige Anzahl der Betreuungen für eine angemessene Vergütung nicht ohne Abstriche an Qualität verantwortbar erreicht werden kann.“

Klaus Förter-Vondey, Vorsitzender des BdB sagt: „Wer als beruflich tätiger Betreuer von der aktuell gültigen Vergütung leben soll und eine effiziente Büroorganisation finanzieren muss, kommt oftmals an seine Grenzen. Darunter leidet die Qualität unserer Arbeit – zum Nachteil für unsere Klienten. Das kann nicht so bleiben: Wir wollen unseren Klienten eine optimale Qualität bieten, damit sie ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Nach zehn Jahren Stillstand wird es daher höchste Zeit, Rahmenbedingungen für die rechtliche Betreuung zu schaffen, die den Realitäten des Jahres 2015 entsprechen.“

Im Rahmen einer grundsätzlichen Reform des Systems fordert das Kasseler Forum, dass die Stundensätze vereinheitlicht werden. Voraussetzung dafür ist ein Zugang zum Beruf aufgrund einheitlicher Qualifikationsanforderungen. Zudem soll sich die Vergütung nicht mehr an Kriterien orientieren, wie der Frage, ob ein Klient im Heim lebt oder in der eigenen Wohnung, ob er vermögend ist oder mittellos. Der BdB fordert hier seit langem ein System, dass sich an Fallgruppen ausrichtet und Komplexität und Schwierigkeitsgrad eines Einzelfalles berücksichtigt.

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