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USK Prüfstatistik 2015: Mehr als 1 Million Altersbewertungen
hinzugefügt am 17-02-2016
- Neues System zur Altersbewertung von Online-Spielen und Apps führt zu Vervielfachung der Jugendschutzbewertungen
- Verteilung der Kennzeichen für Spiele auf Datenträgern weiterhin stabil
- Nur wenige Berufungsverfahren und Verweigerungen eines Kennzeichens
- Grafiken zum Download


Berlin, 17. Februar 2016 | Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat im vergangenen Jahr weit über eine Million Spiele und Apps bewertet und dabei Alterskennzeichen vergeben. Den größten Anteil machten dabei Online-Spiele und Apps innerhalb des von der USK beaufsichtigten globalen IARC-Verfahrens (International Age Rating Coalition) aus, das bereits Google, Nintendo, Microsoft und Mozilla nutzen.

„Seit 1994 haben wir als USK rund 40.000 klassische Prüfverfahren abgeschlossen. Wir freuen uns, dass wir diese Zahl der Jugendschutzbewertungen dank des zusätzlichen globalen Jugendschutzsystems IARC nun vervielfachen konnten“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK und stellvertretender IARC-Vorsitzender. „So können wir mit Jugendschutz aus Deutschland endlich auch zentrale Bereiche im Internet erreichen und insbesondere Eltern und Kinder im Medienalltag noch besser unterstützen.“

In den klassischen Prüfverfahren der USK wurden im vergangenen Jahr 1.828 Altersfreigaben auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes erteilt. Die Verteilung der Altersfreigaben blieb dabei weitestgehend stabil. Nach wie vor werden in drei von vier Verfahren die Kennzeichen USK 0, USK 6 oder USK 12 vergeben. In 7,2 Prozent und damit etwas weniger Verfahren als noch im Vorjahr (2014: 8,5 %) wurde die Freigabe USK ab 18 Jahren erteilt. Erstmals machten die Freigaben mit USK ab 0 Jahren nicht mehr den größten Anteil aus. Stattdessen resultierte aus 30,5 Prozent der Verfahren das Kennzeichen USK ab 12 Jahren. Wie auch in den Vorjahren liegt der Grund dafür in der zunehmenden Abwanderung von Gelegenheitsspielen (Casual Games) und anderen häufig nicht jugendschutzrelevanten Inhalten zu Smartphones oder Tablets. Innerhalb des IARC-Systems ist es nun jedoch möglich geworden, diese Online-Spiele weiterhin zu kennzeichnen.

In 2015 verweigerte das Prüfgremium in nur zwei Fällen ein Kennzeichen, da eine Indizierungsrelevanz nicht ausgeschlossen werden konnte. Des Weiteren wurden fünf Berufungsverfahren und eine Appellation durchgeführt. „Die geringe Zahl von Berufungen und Nichtkennzeichnungen zeigt sowohl die hohe Stabilität der USK-Spruchpraxis als auch die hohe Bekanntheit der Kriterien bei den Spiele-Entwicklern“, so Felix Falk.

Statistiken als Bilddateien:

Grafik 1: http://service.usk.de/presse/freigaben-2015.png
Verteilung der Freigaben in 2015

Grafik 2: http://service.usk.de/presse/freigaben-vergleich2015.png
Freigaben 2014 und 2015 im Vergleich

Grafik 3: http://service.usk.de/presse/freigaben-vergleich04-15.png
Freigaben 2004 bis 2015 im Vergleich

Grafik 4: http://service.usk.de/presse/Verteilung_der_Genre2015.png
Verteilung der Genres in 2015

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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen und Apps in Deutschland. Sie wurde 1994 als gemeinnützige Einrichtung gegründet. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes vergeben staatliche Vertreter am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen. Darüber hinaus ist die USK Gründungsmitglied der International Age Rating Coalition (IARC), ein globales System, in dem Alterskennzeichen der USK auch für Online-Spiele und Apps vergeben werden.

Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK im Onlinebereich als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng mit der Selbstkontrolle zusammenzuarbeiten. Dazu zählen unter anderem 4Players, ActivisionBlizzard, Crytek, EA, Gameforge, King.com, McGame, Netzkino und Nintendo.