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„Beteiligen Sie sich an der Online-Umfrage zu Qualität und Vergütung!“
hinzugefügt am 04-08-2016
Referentin für Betreuungsrecht im Bayerischen Justizministerium wirbt für rechtstatsächliche Untersuchung.

München, 4. August 2016 – „Ergreifen Sie diese Chance und nehmen Sie an der Online-Umfrage zur Situation der beruflichen Betreuung teil. Nur so können Sie die Lage der rechtlichen Betreuung und ihre aktuellen Rahmenbedingungen darstellen.“ Diese Empfehlung sprach die neue Referatsleiterin für Betreuungsrecht im Bayerischen Staatsministerium der Justiz Christine von Massenbach aus. Am Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen in München nahmen der Abteilungsleiter für Zivilrecht Dr. Michael Stumpf, die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Irmgard Badura und ihr Referent Dr. Marko Urban teil. Den BdB vertraten Landesgruppensprecher Berndt Oehler sowie Brigitte May, Stefan Böck, Ina Kopal und Alexander Kutscher.

Im Zentrum des Treffens standen neben Professionalisierung und Verbesserung der Rahmenbedingungen auch Nachwuchssorgen sowie die nach wie vor ungeklärte Übernahme von Dolmetscherkosten.

Ressortleiter Dr. Michael Stumpf: „Wir kümmern uns natürlich um die rechtliche Betreuung. Die rechtstatsächliche Untersuchung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wird noch in diesem Jahr zu Zwischenergebnissen führen. Grundlage weiterer Überlegungen sind damit auch die Daten, die mit der Online-Umfrage nun erhoben werden.“
Irmgard Badura steht mit allen Ministerien in Kontakt, um auf die Belange von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen.

Berufsbetreuer/innen spielen aus ihrer Sicht bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderung in bestimmten Lebenssituationen eine wichtige Rolle: „Ziel der Betreuung muss es dabei immer sein, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die Rechte der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.“ Deshalb spricht sich Badura auch für eine stärkere Nutzung des persönlichen Budgets aus, das sich beispielsweise in der Modellregion Mittelfranken bewährt hat. Häufig können die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Menschen beim persönlichen Budget besser berücksichtigt werden.

Christine von Massenbach ist Richterin am Oberlandesgericht und eine exzellente Kennerin des Betreuungsrechts sowie der Betreuungspraxis. Aus ihrer Sicht ist berufliche Betreuung unverzichtbar: „Zwar hat die Ehrenamtlichkeit Vorrang. Doch ist Berufsbetreuung zwingend nötig. Wir brauchen die Fachlichkeit der Kollegen, denn der Wandel der Gesellschaft erfordert qualifizierte Berufsbetreuer/innen.“ Aus ihrer Sicht ist die rechtliche Betreuung auf einem guten Weg. „Allerdings sollte manches als Sozialleistung verankert werden, denn vieles, was Sie tun, ist soziale Arbeit und sollte daher den entsprechenden Haushalten zugeordnet werden.“

Die Referatsleiterin Betreuungsrecht hat eine Einladung in den Qualitätsbeirat des BdB angenommen und wird an der nächsten Sitzung im Herbst teilnehmen.