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Niedersachsen setzt sich für Qualität in der rechtlichen Betreuung ein
hinzugefügt am 19-08-2016
Gemeinsame Entschließung aller Fraktionen im Landtag

Das Land Niedersachsen ist Vorreiter für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der rechtlichen Betreuung. Am zweiten Sitzungstag stimmten alle Fraktionen im Landtag in einer gemeinsamen Entschließung für verschiedene Anträge. Die CDU-Fraktion brachte einen Antrag für eine angemessene Unterstützung der niedersächsischen Betreuungsvereine ein, die FDP will Betreuungsvereine in Niedersachsen und Deutschland stärken, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die rechtliche Betreuung als Ganzes verbessern. Die Anträge wurden einstimmig angenommen.

Die Landesregierung unterstütze das Anliegen der Fraktionen, weiterhin eine hohe Qualität des Betreuungswesens sicherzustellen, sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: „Einen Beitrag zur Qualitätssicherung kann eine angemessene Vergütung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern leisten. Ich begrüße es, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine rechtstatsächliche Untersuchung in Auftrag gegeben hat, die gegen Ende dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Damit wird in Kürze eine valide Datenbasis zur Verfügung stehen, die eine fundierte Entscheidung über eine Anpassung der seit 2005 unverändert gebliebenen Betreuervergütung ermöglicht.“

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich auf Grundlage der Ergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung „mittels einer Bundesratsinitiative, einer Initiative auf der Justizministerkonferenz oder ähnlichem für die zeitnahe Anpassung der Vergütungssätze der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz möglichst im ersten Quartal 2017 einzusetzen.“

Auch beschloss der Landtag, unter Beteiligung aller Akteure wie Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine bis Mitte 2017 einen Aktionsplan zu entwickeln. Ziel ist es, die Qualität in der rechtlichen Betreuung zu sichern und inhaltlich-organisatorisch neu zu strukturieren, die Arbeit von ehrenamtlichen und Berufsbetreuer/innen sowie Betreuungsvereinen besser zu verzahnen und unnötige Betreuungen zu vermeiden. Das selbstbestimmte Leben der Betreuten soll gestärkt werden. Schließlich soll ein Modellprojekt angeregt werden, das die Zusammenarbeit zwischen Betreuungsvereinen, rechtlichen Betreuer/innen und Betreuungsgerichten verbessern soll.

Die Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. begrüßt die Entschließung des Landtags. Landessprecherin Carola Friedrichs-Heise: „Unsere langjährigen Gespräche auf Bundes- und Landesebene tragen nun Früchte. Niedersachsen hat ein wichtiges Zeichen für das Betreuungswesen gesetzt. Wir wollen hoffen, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen und wir noch in dieser Legislaturperiode zu einer Änderung des Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetzes kommen.“