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„Wir müssen sehen, wie wir auf Länderebene vorgehen!“
hinzugefügt am 12-09-2016
Rahmenbedingungen in der rechtlichen Betreuung: Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf plant Treffen mit bayerischem Justizminister Bausback

Stuttgart, 12. September 2016 – Der baden-württembergische Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf will sich für gute Rahmenbedingungen in der rechtlichen Betreuung einsetzen. Ob und inwieweit dazu Änderungen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) erforderlich sind, will er gemeinsam mit seinem bayerischen Kollegen Winfried Bausback sondieren. Ein Treffen der Minister ist bereits in Planung. Dies kündigte Guido Wolf im Rahmen eines Gesprächs mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V. in Stuttgart an. An dem Termin nahmen Hennes Göers, Mitglied im Bundesvorstand, sowie Stefan Stroh und Klaus Fournell von der BdB-Landesgruppe Baden-Württemberg teil.

Voraussetzung für mehr Zeit und Geld für Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine seien tragfähige Ergebnisse der rechtstatsächlichen Studie zu „Qualität und Vergütung“, die das Bundesjustizministerium aktuell durchführen lässt, so Minister Wolf: „Wir erwarten erste Ergebnisse noch in diesem Jahr. Je fundierter diese Ergebnisse sind und je einvernehmlicher sie von den Beteiligten bewertet werden, umso schneller werden wir eine vernünftige Lösung auf Bundes- und Länderebene finden.“

BdB-Landessprecher Stefan Stroh sagte: „Der Bedarf an Betreuungen steigt ständig. Durch neue Gesetze sind die Anforderungen an Berufsbetreuer in den vergangenen Jahren immer höher geworden. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die wir sehr befürworten, legt die Messlatte an die Qualität höher.“

Klaus Fournell berichtete einen Fall aus seiner Praxis: „Mit durchschnittlich 3,1 Stunden pro Klient/in und Monat ist das Pensum nicht zu schaffen. So betreue ich einen demenzkranken Schriftsteller, der im Heim lebt. Keiner hat Zeit, sich um seine Ausdrucksmöglichkeiten zu kümmern. Seine Würde wird massiv verletzt. Ich muss nun gegen das Sozialamt klagen, damit der Mann seinem Hobby nachgehen kann. Da mein Klient im Heim lebt, kann ich sogar nur zwei Stunden à 44 Euro pro Monat abrechnen. Das reicht niemals, um dem Menschen gerecht zu werden und eine würdevolle Betreuung zu leisten.

Die Stundensätze seien mit 44 Euro zu niedrig angesetzt, so Bundesvorstandsmitglied Hennes Göers, der in Bremerhaven einen Betreuungsverein leitet: „Bei Tarifbindung ist ein Verein mit einem Stundensatz von 44 Euro nicht finanzierbar. Betreuung ist ein Vertrauensberuf. Unsere Aufgabe ist es, den Willen eines betreuten Menschen zu ermitteln und danach zu handeln. Das ist aufwändig und nimmt viel mehr Zeit in Anspruch als wir vergütet bekommen.“

Minister Wolf bedankte sich für die Ausführungen: „Ich kann Ihre Sorgen gut nachvollziehen. In meiner Zeit als Landrat hatte ich häufig mit dem Betreuungswesen zu tun. Daher weiß ich, was Sie leisten. Ich bin sensibilisiert für dieses Thema.“