Zurück : Infocenter : Nachricht
Gleichberechtigung von Haupt- und Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung
hinzugefügt am 11-10-2016
Die BdB-Landesgruppe Baden-Württemberg traf den rechtspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion.

„Was brauchen wir, um die Situation zu verbessern?“ Diese Frage stellte sich der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Baden-Württembergischen Landtags, Dr. Bernhard Lasotta, bei einem gemeinsamen Gespräch mit Andrea Schwin-Haumesser und Stefan Stroh vom Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. der Landesgruppe Baden-Württemberg in Stuttgart.

Dr. Bernhard Lasotta: „Unsere Gesellschaft ist im demographischen Wandel. Familienstrukturen verändern sich, viele Menschen sind im Alter allein, psychische Erkrankungen nehmen zu. Wir brauchen auch zukünftig Haupt- und Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung.“ Dr. Bernhard Lasotta kennt die Schwierigkeiten aus erster Hand: „Als Facharzt für Anästhesie habe ich es häufig mit rechtlichen Betreuern zu tun und erkenne deren Zeitnöte, wenn ihnen der Klinikalltag viel zu lange Wartezeiten abnötigt." Der Politiker zeigte großes Verständnis für die Lage, in der sich die rund 12.000 bundesweit tätigen Berufsbetreuer/innen befinden. Ebenso für die 1,3 Millionen Betreuten, die unter dem Mangel an Zeit und Geld leiden.

„Ohne eine Verbesserung der Situation ist die Sicherung des Qualitätsstandards in der Betreuung nicht gewährleistet. Um auf Betreuung angewiesene Menschen eine Rückkehr in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, braucht es statt 3,1 Stunden pro Monat und Klient/in mindestens fünf Stunden und eine Vergütung von 54 statt 44 Euro in der Stunde“, so BdB-Landessprecher Stefan Stroh während des rund einstündigen Gesprächs.

Andrea Schwin-Haumesser vom BdB: „Seit 2005 sind die Rahmenbedingungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) festgeschrieben. Die Zahl der Aufgaben, die wir für unsere Klienten übernehmen, hat jedoch zugenommen – ebenso die Bürokratie. Wir freuen uns daher sehr über das offene Gespräch und das große Interesse von Dr. Bernhard Lasotta an unserer Situation.“
Dr. Lasotta kündigte an: „Ich werde mich in meiner Fraktion für eine Anfrage an die Landesregierung stark machen.“ Ein weiteres Gespräch soll geführt werden, wenn die Ergebnisse der Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) zu Qualität und Vergütung in der rechtlichen Betreuung vorliegen, die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde. Die Online-Befragung endete am 30. September 2016.