Zurück : Infocenter : Nachricht
KJM und Selbstkontrollen starten Initiative für Jugendschutzprogramme
hinzugefügt am 13-10-2016
Neue Kriterien für „geschlossene Systeme“ und Gütesiegel für anerkannte Programme vorgestellt

Berlin, 13. Oktober 2016 | Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Oktober-Sitzung neue Kriterien für die Eignungsanforderungen an Jugendschutzprogramme beschlossen und dabei auch Anregungen der Selbstkontrollen aufgenommen. Der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der zum 01.10.2016 in Kraft getreten ist, regelt in § 11 Abs. 3, dass die KJM im Benehmen mit den anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen festlegen kann.

In diesem Zusammenhang wollen die für die Anerkennung zuständigen Selbstkontrollen (FSF, FSM, FSK, USK) zukünftig in eigener Verantwortung ein Gütesiegel vergeben, das neu entwickelt wurde und das Eltern und andere Nutzer zukünftig auf anerkannte und besonders hochwertige Jugendschutzprogramme aufmerksam machen soll.

Andreas Fischer, KJM-Vorsitzender dazu: „Ich freue mich, dass es uns in einem sehr konstruktiven Austausch mit den vier Selbstkontrolleinrichtungen fast zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Novelle gelungen ist, Kriterien zu entwickeln, die ebenso anspruchsvoll wie realistisch sind. Mit dieser Initiative für gute und wirksame Jugendschutzprogramme leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des technischen Jugendmedienschutzes.“

Nach dem neuen JMStV sind die vier anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle ab sofort für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens von Jugendschutzprogrammen zuständig. Damit wird das System der regulieren Selbstregulierung gestärkt und es sollen neue Impulse für eine schnelle Verbreitung von Jugendschutzprogrammen gesetzt werden.

„Im Bereich der Spielekonsolen, App-Stores, VoD-Angebote und anderen proprietären Plattformen gibt es schon heute viele hochwertige Jugendschutzsysteme“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK, „Wir freuen uns, dass wir diese als USK in Zukunft nun auch gesetzlich offiziell anerkennen können. Damit wissen Eltern und Anbieter noch besser, worauf sie sich verlassen können.“

Erstmals umfassen die Eignungsanforderungen der KJM neben den Kriterien für klassische webbasierte Jugendschutzprogramme auch Kriterien für die Bewertung der Geeignetheit von Jugendschutzlösungen so genannter „geschlossener Systeme“. Gemäß dem novellierten Staatsvertrag zählen diese nun auch in das Spektrum der anerkennungsfähigen Programme. Unter „geschlossenen Systemen“ versteht man Plattformen, die den Zugang zu Telemedien ermöglichen, also beispielsweise Spielekonsolen, VoD-Angebote oder Pay-TV-Plattformen. Diese verfügen oftmals über eigens dafür konfigurierte Jugendschutzlösungen.

Das Kriterienpapier können Sie hier herunterladen: http://bit.ly/2d9SywZ

Das Gütesiegel finden Sie hier zum Download: http://bit.ly/2dFt8gP

++++
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen und Apps in Deutschland. Sie wurde 1994 als gemeinnützige Einrichtung gegründet. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) als auch für Telemedien und Rundfunk unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes vergeben staatliche Vertreter am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen. Darüber hinaus ist die USK Gründungsmitglied der International Age Rating Coalition (IARC), ein globales System, in dem Alterskennzeichen der USK auch für Online-Spiele und Apps vergeben werden.

Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK im Onlinebereich als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng mit der Selbstkontrolle zusammenzuarbeiten. Dazu zählen unter anderem ActivisionBlizzard, Crytek, EA, GOG, King, Netzkino, Nintendo oder Rocket Beans TV.