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Forderung nach Erhöhung des Stundensatzes trifft auf offene Ohren.
hinzugefügt am 19-10-2016
Der Justizminister von Rheinland-Pfalz Herbert Mertin hat Verständnis für die Situation der Berufsbetreuer/innen


Mainz, 19. Oktober 2016 – „Dass Sie nach elf Jahren eine Erhöhung herbeisehnen, ist verständlich.“ Das sagte Herbert Mertin (FDP), Justizminister von Rheinland-Pfalz, bei einem Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V. in der Landeshauptstadt. Teilnehmer/innen des Treffens waren auch: Philipp Fernis, Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Helmut Perne, Abteilungsleiter Zivilrecht sowie Regina Geller, Christine Rücker und Thorsten Becker vom BdB.

Der Minister sieht die Notwendigkeit einer Erhöhung der Vergütung der Berufsbetreuer, fordert jedoch ein Entgegenkommen von beiden Seiten: „Das Betreuungsgesetz ist ein Bundesgesetz, die Länder indes sind verpflichtet, die Kosten hierfür zu tragen. Ich persönlich habe Verständnis für Ihre Situation. Schließlich ist Ihre Vergütung seit 2005 nicht erhöht worden.“

Aktuell beträgt der Stundensatz für Berufsbetreuer/innen maximal 44 Euro. Der BdB fordert mindestens 54 Euro pro Stunde. Der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker argumentiert: „In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an Berufsbetreuerinnen und –betreuer erheblich gestiegen, die Zahl der Aufgaben, die wir erfüllen, hat signifikant zugenommen und auch der bürokratische Aufwand ist umfassender geworden. Eine Erhöhung der Stundensätze und Zeitkontingente ist überfällig - auch vor dem Hintergrund, dass die wirtschaftliche Situation vieler Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine existenzbedrohende Ausmaße angenommen hat. Hinzu kommt, dass die aktuellen Rahmenbedingungen für den Nachwuchs abschreckend wirken. Faktoren, die in Summe das Betreuungssystem als Ganzes gefährden.“

Regina Geller und Christine Rücker vom BdB machten auch auf die Altersstruktur bei den Berufsbetreuern aufmerksam: „Wir erkennen einen eklatanten Mangel an qualifiziertem Nachwuchs in unserem Berufsstand. Rechtliche Betreuungen zu führen, ist für Personen mit akademischem Abschluss nicht mehr attraktiv. Damit besteht für die Menschen mit Unterstützungsbedarf die Gefahr der Schlechterstellung."

Herbert Mertin verwies auf die Situation des Landes. Denn wie alle Ausgaben muss nach dem Auftrag des Gesetzgebers auch der Finanzhaushalt der Justiz in Rheinland-Pfalz gekürzt werden, um 2020 einen annähernd ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen. Das sei ein Spagat, der bewältigt werden müsse. Der Minister abschließend: „Rheinland-Pfalz hat 2017 den Vorsitz bei der Justizministerkonferenz inne. Die Ergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung des BMJV werden vorliegen und zu diskutieren sein. Zwar werde ich nicht als Erster den Finger heben, wenn es um Ihre Vergütungswünsche geht, ich werde mich angemessenen Forderungen aber auch nicht verschließen."