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USK erweitert gesetzliche Anerkennung auf Rundfunk
hinzugefügt am 03-11-2016
++ KJM bestätigt Anerkennung der Selbstkontrolle für den Bereich Rundfunk
++ USK bietet damit umfassenden Jugendschutz aus einer Hand
++ Neustes Mitglied aus dem Rundfunk-Bereich: Rocket Beans TV


Berlin, 03. November 2016 | Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) erweitert ihren Zuständigkeitsbereich. Nach der Anerkennung für Rundfunk durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sind unter dem Dach der USK nun alle rechtlichen Zuständigkeitsbereiche versammelt.

„Für uns ist wichtig, dass wir als USK sowohl für Eltern und Kinder als auch für Medienunternehmen konsistenten Jugendschutz aus einer Hand bieten“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK, „Wir freuen uns deshalb, dass wir mit der Erweiterung auf Rundfunk nun in allen gesetzlichen Jugendschutzbereichen umfassend tätig sein können. Gerade im Hinblick auf Zukunftslösungen wie das globale IARC-System, bei dem wir neben Spielen auch alle anderen Arten von Apps bewerten, ist dies wichtig.“

Damit ist die USK sowohl unter dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) als auch für Telemedien und Rundfunk unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. 39 Unternehmen haben sich der USK mittlerweile als Mitglied angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng mit der Selbstkontrolle zusammenzuarbeiten. Dazu zählen unter anderem ActivisionBlizzard, Crytek, EA, GOG, King, Netzkino oder Nintendo. Als neuestes Mitglied begrüßte die USK kürzlich Rocket Beans TV, ein Hamburger Unternehmen, das telemediale Inhalte anbietet aber ebenso über eine Rundfunklizenz verfügt.

„Wir Raketenbohnen entwickeln uns und unser Programm gerade mit großen Schritten weiter. Deshalb sind wir froh, dass wir mit der USK genau den richtigen Partner an unserer Seite haben, der uns bei allen Jugendschutzthemen kompetent unterstützt“, sagt Arno Heinisch, Geschäftsführer Rocket Beans Entertainment GmbH.

Im Bereich des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vergeben Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen. Auf Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) ist die Selbstkontrolle zudem für die Bereiche Telemedien und Rundfunk anerkannt. Darüber hinaus ist die USK Gründungsmitglied der International Age Rating Coalition (IARC), ein globales System, in dem Alterskennzeichen der USK auch für Online-Spiele und Apps vergeben werden.


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Ãœber die USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen und Apps in Deutschland. Sie wurde 1994 als gemeinnützige Einrichtung gegründet. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) als auch für Telemedien und Rundfunk unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt. Im Bereich des Jugendschutzgesetzes vergeben staatliche Vertreter am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen. Darüber hinaus ist die USK Gründungsmitglied der International Age Rating Coalition (IARC), ein globales System, in dem Alterskennzeichen der USK auch für Online-Spiele und Apps vergeben werden.

Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK im Onlinebereich als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng mit der Selbstkontrolle zusammenzuarbeiten. Dazu zählen unter anderem ActivisionBlizzard, Crytek, EA, GOG, King, Netzkino, Nintendo oder Rocket Beans TV.