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Formulierung zu Kinderrechten im Grundgesetz verfehlt ihren Zweck
VPK sieht sich in seiner Skepsis hinsichtlich einer rein symbolischen Verankerung von Kinderrechten bestätigt
Berlin, 18.01.2021. Nach Auffassung des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) kommt einer umfangreichen Sicherstellung des Kinderschutzes und von Kinderrechten in Deutschland eine große gesellschaftliche Bedeutung zu. In diesem Feld bedarf es zweifelsohne auch zukünftig weiterer großer Anstrengungen, um Verbesserungen für Kinder und Jugendliche zu bewirken.
Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte der Verband in seinem Positionspapier „Kinderrechte ins Grundgesetz“ deutlich gemacht, dass es in Deutschland hinsichtlich der Sicherstellung von Kinderrechten aus seiner Sicht keine verfassungsrechtliche Schutzlücke im Grundgesetz gäbe, die durch eine dortige Verankerung von Kinderrechten geschlossen werden müsste. Vielmehr wies VPK-Präsident Martin Adam schon damals darauf hin, „dass Kinder bereits heute selbstverständliche Träger von Grundrechten sind und eine explizite Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz deshalb eher symbolischer Natur und daher entbehrlich ist.“
Der Symbolcharakter einer Verankerung im Grundgesetz wird nun nach Bekanntwerden der Kompromissformulierung von CDU/CSU und SPD überaus deutlich. So ist die vorliegende Formulierung noch weniger zielführend als vorab zu befürchten war. Diese sieht eine Erweiterung von Artikel 6 des Grundgesetzes vor, in der das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist.
„Diese Formulierung ist überflüssig und entbehrlich, weil sie faktisch zu keinerlei praktischer Verbesserung der Sicherstellung von Kinderrechten beiträgt“, so Adam weiter. „Die Aussage, dass das Wohl der Kinder „angemessen“ zu berücksichtigen sei, ist selbstgefällig, da selbstverständlich. Ein besonderer Schutz des Staates für Kinder und eine explizite Berücksichtigung von deren Willen ist genauso wenig vorgesehen wie die Einführung eigener Beteiligungsrechte.“
Der VPK bewertet die vorliegende Formulierung daher als völlig unzureichend und entbehrlich. Der Entwurf bestärkt nach Ansicht des Verbandes vielmehr dessen Skepsis hinsichtlich einer Verortung von Kinderrechten im Grundgesetz. Deshalb fordert der VPK den Deutschen Bundestag auf, von diesem Vorhaben abzulassen. Die nachdrückliche Sicherstellung von Kinderrechten und die Implementierung überzeugender Maßnahmen zum Kinderschutz in Deutschland sind und bleiben nach Auffassung des VPK eine dauerhafte und herausfordernde gesellschaftspolitische Aufgabe. Diese kann aber nicht über eine Änderung des Grundgesetzes gelöst werden.
„Besonders wichtig und im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen und der Sicherung ihrer Rechte ist nach Überzeugung des VPK eine konsequente und gesamtgesellschaftlich auch tatsächlich wirkende Ausgestaltung und Umsetzung von einfachgesetzlichen Regelungen zur Sicherstellung des Kinderschutzes wie auch von Kinderrechten, die Kindern und Jugendlichen tatsächlich zukommen und auch garantiert sind“, so Adam abschließend.
VPK - Bundesverband e.V.
Die ausführliche Position des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) zum Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ finden Sie unter www.vpk.de
Berlin, 18.01.2021. Nach Auffassung des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) kommt einer umfangreichen Sicherstellung des Kinderschutzes und von Kinderrechten in Deutschland eine große gesellschaftliche Bedeutung zu. In diesem Feld bedarf es zweifelsohne auch zukünftig weiterer großer Anstrengungen, um Verbesserungen für Kinder und Jugendliche zu bewirken.
Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte der Verband in seinem Positionspapier „Kinderrechte ins Grundgesetz“ deutlich gemacht, dass es in Deutschland hinsichtlich der Sicherstellung von Kinderrechten aus seiner Sicht keine verfassungsrechtliche Schutzlücke im Grundgesetz gäbe, die durch eine dortige Verankerung von Kinderrechten geschlossen werden müsste. Vielmehr wies VPK-Präsident Martin Adam schon damals darauf hin, „dass Kinder bereits heute selbstverständliche Träger von Grundrechten sind und eine explizite Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz deshalb eher symbolischer Natur und daher entbehrlich ist.“
Der Symbolcharakter einer Verankerung im Grundgesetz wird nun nach Bekanntwerden der Kompromissformulierung von CDU/CSU und SPD überaus deutlich. So ist die vorliegende Formulierung noch weniger zielführend als vorab zu befürchten war. Diese sieht eine Erweiterung von Artikel 6 des Grundgesetzes vor, in der das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist.
„Diese Formulierung ist überflüssig und entbehrlich, weil sie faktisch zu keinerlei praktischer Verbesserung der Sicherstellung von Kinderrechten beiträgt“, so Adam weiter. „Die Aussage, dass das Wohl der Kinder „angemessen“ zu berücksichtigen sei, ist selbstgefällig, da selbstverständlich. Ein besonderer Schutz des Staates für Kinder und eine explizite Berücksichtigung von deren Willen ist genauso wenig vorgesehen wie die Einführung eigener Beteiligungsrechte.“
Der VPK bewertet die vorliegende Formulierung daher als völlig unzureichend und entbehrlich. Der Entwurf bestärkt nach Ansicht des Verbandes vielmehr dessen Skepsis hinsichtlich einer Verortung von Kinderrechten im Grundgesetz. Deshalb fordert der VPK den Deutschen Bundestag auf, von diesem Vorhaben abzulassen. Die nachdrückliche Sicherstellung von Kinderrechten und die Implementierung überzeugender Maßnahmen zum Kinderschutz in Deutschland sind und bleiben nach Auffassung des VPK eine dauerhafte und herausfordernde gesellschaftspolitische Aufgabe. Diese kann aber nicht über eine Änderung des Grundgesetzes gelöst werden.
„Besonders wichtig und im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen und der Sicherung ihrer Rechte ist nach Überzeugung des VPK eine konsequente und gesamtgesellschaftlich auch tatsächlich wirkende Ausgestaltung und Umsetzung von einfachgesetzlichen Regelungen zur Sicherstellung des Kinderschutzes wie auch von Kinderrechten, die Kindern und Jugendlichen tatsächlich zukommen und auch garantiert sind“, so Adam abschließend.
VPK - Bundesverband e.V.
Die ausführliche Position des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) zum Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ finden Sie unter www.vpk.de