Start : Archiv : Artikel :  
Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe: Zur rechtlichen Bedeutungslosigkeit der Behindertenrechtskonvention und ihren Risiken
hinzugefügt: 26-06-2014
"Für die Konvention steht der Zusammenhang von Armut und Behinderung im Vordergrund ihres Selbstverständnisses. Sie ist Bestandteil der Armutsbekämpfung in Entwicklungs- und Schwellenländern und richtet sich an Staaten, in denen behinderte Menschen als „Objekte der Fürsorge“, nicht aber als „Inhaber von Rechten“ behandelt werden. Auf bundesrepublikanische Verhältnisse ist sie damit offensichtlich nicht zugeschnitten."