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Berlin, 3. MĂ€rz 2021. Erzieherinnen und Erzieher in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe finden nach wie vor keine prioritĂ€re BerĂŒcksichtigung in der aktualisierten Coronavirus-Impfverordnung des Bundes. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums ist in dieser Zielgruppe offenbar keine erhöhte VulnerabilitĂ€t gegeben. Diese Entscheidung ist fĂŒr den Bundesverband privater TrĂ€ger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) nicht nachvollziehbar.
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Presseinformation (BAG Kinderschutzzentren und DGSF), 14. Januar 2021
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Kurzfassung
von Joachim Armbrust